DBA Deutschland

Die Schweiz und Deutschland haben heute ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet.

Zentrales Element der Revision des DBA ist die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Deutschland ist das 23. mit einer Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz in den Verhandlungen verschiedene Vorteile für den Wirtschaftsstandort aushandeln können. Der Text des DBA wird bei dessen Unterzeichnung veröffentlicht.

Eckwerte der beschlossenen Änderungen

<hr><i>Quelle: efd</i>