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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Praxis zu § 64 StG - Massgeblichkeitsprinzip, Differenzen aud der Umrechnung von der funktionalen Währung in die Darstellungswährung

25.07.2012

Das Steueramt des Kantons Zürich hat im Rahmen ihrer «Hinweise zur Einschätzungspraxis» eine neue Mitteilung veröffentlicht.

Der neue Hinweis zu § 64 StG ZH im Überblick

Differenzen aus der Umrechnung von der funktionalen Währung in die Darstellungswährung werden gemäss der Analyse der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Bundesgerichtsentscheid vom 1. Oktober 2009 (2C_897/2008) behandelt.

Der neue Hinweis zu § 64 StG ZH im Volltext

Differenzen aus der Umrechnung von der funktionalen Währung in die Darstellungswährung werden gemäss der Analyse der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Bundesgerichtsentscheid vom 1. Oktober 2009 (2C_897/2008) behandelt (abrufbar über www.steuerkonferenz.ch). Die in der Analyse enthaltenen Grundsätze werden sowohl auf Kapitalgesellschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz als auch auf Betriebsstätten von Kapitalgesellschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Ausland angewendet.


Quelle: Mitteilung des Steueramtes Zürich vom 19.07.2012