LU – Steuern auf Kryptowährungen – Besteuerungshinweise für Privatpersonen
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat Praxishinweise sowie Informationen und Tipps zur korrekten Deklaration von Kryptoassets für Privatpersonen veröffentlicht.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Luzern.
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat Praxishinweise sowie Informationen und Tipps zur korrekten Deklaration von Kryptoassets für Privatpersonen veröffentlicht.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle Aktualisierungen, welche per 1.1.2024 im Luzerner Steuerbuch vorgenommen worden sind.
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat über die geltenden Zinssätze ab dem Kalenderjahr 2024 informiert.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Wie im letzten Jahr passt der Kanton Luzern auf das Steuerjahr 2024 die Einkommenstarife erneut an, ebenfalls werden die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge angepasst. Grund dafür ist der Ausgleich der Folgen der kalten Progression. Dadurch steigt beispielsweise 2024 der steuerlich zulässige Maximalabzug für Fahrkosten von 6'300 Franken auf 6'400 Franken. Der Kanton ist zu diesen Anpassungen gesetzlich verpflichtet.
Die Regelungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer werden angepasst. Neu werden im Kanton Luzern die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Daher erfolgen die Gutschriften im Fälligkeitsjahr und sollen damit für die Steuerkundinnen und -kunden verständlicher und besser nachvollziehbar sein.
Auf den 1.1.2023 wurden im Luzerner Steuerbuch verschiedene Änderungen aufgenommen. Die Aktualisierungen sind jetzt online abrufbar.
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat eine Information veröffentlicht, welche steuerlichen Folgen aus der privaten Unterbringungen von Geflüchteten aus der Ukrainie eintreten können, welche Abzüge möglich sind und was bei Erwerbstätigkeit der Geflüchteten gilt.
Für die unentgeltliche private Unterbringung von Geflüchteten mit Schutzstatus S können Gastgebende in ihrer Steuerdeklaration 2022 unter gewissen Voraussetzungen einen Unterstützungsabzug geltend machen. Eine entgeltliche Unterbrigung hat für die Gastgebenden nach Abzug darauf entfallender Aufwände in der Regel keine Steuerfolgen. Der Schutzstatus S ermöglicht den Geflüchteten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Unselbständiges Erwerbseinkommen wird hierbei durch die Arbeitgebenden mittels Quellensteuer abgerechnet. Einkünfte aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind unaufgefordert den Behörden zu melden.
Details finden Sie im folgenden Informationsblatt
Ab der Steuerperiode 2023 können im Kanton Luzern Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei der direkten Bundessteuer, wo der Abzug auch heute schon zulässig ist. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert.
Gesuche für eine Steuerbefreiung juristischer Personen, die öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszwecke verfolgen, können im Kanton Luzern neu online auf der Website der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern eingereicht werden.