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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Kirchensteuern

Die geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Ausgabe 2016)

06.06.2016
Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV hat ihre Publikation zu den geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden auf den neuesten Stand gebracht.Die Publikation aus dem Dossier Steuerinformationen, die gestern in aktualisierter Form erschienen ist, berücksichtigt neu den Rechtsstand vom 1.1.2016.

Weitere Informationen zum Thema

Direkt zur Broschüre der ESTV zu den geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden

NW - Regierungsrat lehnt Kirchensteuerinitiative ab

23.10.2013
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden empfiehlt, die Initiative «Schluss mit Kirchensteuern für Unternehmen» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies teilt er in seiner heutigen Medienmitteilung mit. Am 27. Juni 2013 ist eine Verfassungsinitiative mit dem Titel „Schluss mit Kirchensteuern für Unternehmen“ eingereicht worden. Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung mit dem Ziel, die Kirchensteuer für juristische Personen ersatzlos abzuschaffen.

Argumente des Initiativkommitees

  • Das Initiativkomitee argumentiert, dass die Kirchensteuer unlogisch und unfair sei. So würden auch nicht- und andersgläubige Unternehmer Beiträge an die katholische und reformierte Landeskirche zahlen, was zu einer Benachteiligung anderer Glaubensgemeinschaften und sozialer Institutionen führe.
  • Die Initianten führen im Weiteren ins Feld, dass aufgrund des gut ausgebauten Sozialstaates die Legitimation fehle, um die Landeskirchen mit Mitteln aus den Unternehmenssteuereinnahmen zu finanzieren. Der Kanton Nidwalden und die Landeskirchen würden parallel einen Verwaltungsapparat unterhalten, um soziale Dienstleistungen zu erbringen.
  • Überdies könnten Firmen und Gewerbe nur beschränkt über die Verteilung der Gelder mitbestimmen.
  • Ausserdem werde der Grundsatz der Glaubensfreiheit missachtet und das Prinzip der religiösen Neutralität verletzt.

Argumente des Regierungsrates

Der Regierungsrat empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
  • Der Regierungsrat begründet seine Haltung unter anderem mit der grossen gesellschaftlichen Bedeutung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche. 80 Prozent der Nidwaldner Bevölkerung gehören einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche an und die Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit sind ausgewiesen (Bildung, Seelsorge, Freiwilligenarbeit, Denkmalpflege, Beiträge an Institutionen wie beispielsweise Pro Infirmis, Ehe- und Lebensberatungsstelle, Pfadi und Blauring).
  • Die Mehrheit der Kantone (18 von 26) erhebt zudem Kirchensteuern von juristischen Personen. Die Kirchensteuer juristischer Personen ist logisch, fair und nötig, da mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung auch die Steuerhoheit zu gewährleisten ist und Steuern  auch ohne direkte Gegenleistung geschuldet sind. Die Kirchen übernehmen immer häufiger gesamtgesellschaftliche Aufgaben, welche ansonsten durch den Staat zu erfüllen wären.
  • Die Kirchensteuer ist zudem weder wettbewerbs- noch innovationsverhindernd, da die Unternehmen mit ca. 0.7 Prozent des steuerbaren Reingewinns marginal belastet werden. Es würden durch die Abschaffung auch keine Standortvorteile entstehen, zumal auch alle anderen Zentralschweizer Kantone Kirchensteuer juristischer Personen führen.
  • Die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen sind – gleich wie der Staat – demokratisch organisiert und gewährleisten dadurch auch eine transparente Mittelverwendung.
  • Der Wegfall der Kirchensteuer für juristische Personen hätte zur Folge, dass bei den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen einschneidende Kürzungen über sämtliche Ausgabenbereiche vorgenommen werden müssten.
  • Davon betroffen wären vor allem der Finanzausgleich in der römisch-katholischen Kirche, der Unterhalt von Kirchen und Kapellen als wertvolle Kulturdenkmäler sowie die Unterstützung von sozialen und kulturellen Institutionen und Projekten.
  • Bei einem Ja zur Verfassungsinitiative sei davon auszugehen, dass bestimmte Tätigkeiten der Kirchen durch den Kanton übernommen werden müssten oder wegfallen würden. Der gesellschaftliche Nutzen der Leistungen, die von den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen erbracht werden.

Überarbeitete Broschüren zu den Kirchensteuern und zur Besteuerung von Obligationen und weiteren Finanzinstrumenten

05.09.2013
Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV hat ihre Publikationen zu den Kirchensteuern und zur Besteuerung von Obligationen und weiteren Finanzinstrumenten auf den neuesten Stand gebracht.Die Publikationen aus dem Dossier Steuerinformationen, die heute in aktualisierter Form erschienen sind und die die Regelungen in Bund und Kantonen überblickmässig darstellen, berücksichtigen neu den Rechtsstand vom 1.1.2013.

Weitere Informationen zum Thema

Hier können Sie die neuen Broschüren direkt vom Server der ESTV herunterladen: 

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

28.06.2012
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht. Gleichzeitig wurden thematische Karten und Grafiken veröffentlicht, welche die Steuerbelastung für natürliche Personen in allen Gemeinden der Schweiz zeigen und vergleichen.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2011 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiese, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

Die geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Ausgabe 2012)

01.06.2012
Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV hat ihre Publikation zu den geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden auf den neuesten Stand gebracht.Die Publikation aus dem Dossier Steuerinformationen, die gestern in aktualisierter Form erschienen ist, berücksichtigt neu den Rechtsstand vom 1.1.2012.

Weitere Informationen zum Thema

Direkt zur Broschüre der ESTV zu den geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden

Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

26.07.2011
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat letzte Woche die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2010 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2010 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

  • [intlink id="steuerbelastung-2010-in-den-gemeinden" type="post"]Steuerbelastung in der Schweiz, Natürliche Personen nach Gemeinden[/intlink]
  • Steuerrechner der ESTV
  • [intlink id="index-der-steuerausschopfung-2011-in-den-kantonen" type="post"]Steuerausschöpfungsindex der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)[/intlink]

Die geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden

26.05.2011
Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV hat ihre Publikation zu den geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden auf den neuesten Stand gebracht.Die Publikation aus dem Dossier Steuerinformationen, die gestern in aktualisierter Form erschienen ist, berücksichtigt neu den Rechtsstand vom 1.1.2011.

Weitere Informationen zum Thema

Direkt zur Broschüre der ESTV zu den geltenden Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden

Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

29.06.2010
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2009 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer. Da die Berechnungsmethode nicht geändert hat, sind die Werte mit denjenigen des Vorjahres vergleichbar.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2009 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder

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Zu den Steuerbelastungstabellen

Steuerbelastung 2009 in den Gemeinden

14.04.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation zur Steuerbelastung 2009 in Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Publikation mit den Ergebnissen für das Jahr 2009 orientiert über die Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in 813 Schweizer Gemeinden für ausgewählte Steuersubjekte.

So wird die Steuerbelastung berechnet

Für die Berechnung der Belastungen werden einerseits sämtliche Abzüge berücksichtigt, die ohne Nachweis vorgenommen werden können, und andererseits der nachweispflichtige Abzug für Versicherungsbeiträge.Die in den kantonalen und kommunalen Steuergesetzen vorgesehenen Personalsteuern, Haushaltungssteuern bzw. Kopfsteuern werden in die Belastungen einbezogen. Demgegenüber bleiben Gebühren und Taxen unberücksichtigt. Jedem Steuersubjekt ist am Schluss eine Zeile mit den Belastungsziffern der direkten Bundessteuer angefügt.
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Durch Addition mit den Ziffern pro Gemeinde bzw. mit dem Kantonsmittel erhält man die Gesamtbelastung der Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer.Die gesamte Steuerbelastung wird in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens bzw. des AHV- und Pensionseinkommens sowie in Promillen des Reinvermögens angegeben.Die Publikation wird jährlich veröffentlicht und ergänzt die Statistik «Steuerbelastung in der Schweiz / Kantonshauptorte - Kantonsziffern».

Direkt zu den Tabellen

Steuerbelastung Bruttoarbeitseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten

Steuerbelastung AHV-Einkommen und Pensionseinkommen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Prozenten
Typ: PDF

Steuerbelastung Reinvermögen 2009

Belastung durch Kantonssteuern, Gemeindesteuern und Kirchensteuern in Promillen