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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Ablehnung der Mietrechtsrevision: Die Quittung erhalten

28.03.2009

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz nimmt gemäss eigenen Angaben mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Rechtskommission des Nationalrates die bundesrätliche Vorlage zur Mietrechtsrevision ablehnt. Nachdem die Mieten nicht zu hundert Prozent an den Landesindex der Konsumentenpreise hätten angepasst werden sollen, sei dieser Schritt unabwendbar gewesen und entspreche letztlich den Interessen der Immobilienwirtschaft.Als ärgerlich müsse die lange, zeitaufwendige Vorbereitungsphase für eine Mietrechtsrevision bezeichnet werden, die nun ins Leere läuft. Die Missachtung des zwischen den Sozialpartnern geschlossenen Kompromisses zur Indexierung der Mietkosten sei für dieses Resultat ausschlaggebend. In diesem Sinne stelle der Ablehnungsentscheid der Rechtskommission die Quittung für das nicht nachvollziehbare Vorgehen des zuständigen Bundesamtes und von Volkswirtschaftsvorsteherin Doris Leuthard dar, meint der SVIT.In der Praxis ändert sich für die Immobilienwirtschaft und bei den dem SVIT angehörenden Unternehmen mit der Fortführung des geltenden Mietrechts nichts. Der Mieterfrieden könne, so der SVIT weiter, auch mit den geltenden Regelungen zum Wohle von Mietern und Vermietern fortgesetzt werden.