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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

AG - Rückwirkende Abschaffung der Dumont-Praxis

10.11.2009

Im Kanton Aargau wird die Dumont-Steuerpraxis rückwirkend per 1. Januar 2009 abgeschafft. Als Konsequenz können nach dem Kauf einer alten Liegenschaft alle Instandshaltungskosten von der Steuer abgezogen werden.Das beschloss der Grosse Rat am Dienstag. Ein Antrag der SP, die Dumont-Praxis zeitgleich mit dem Bund per 1. Januar 2010 zu streichen, lehnte das Parlament mit 88 zu 37 Stimmen ab.Laut einem Bundesgerichtsurteil von 1973 durften bisher die Unterhaltskosten in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf bei den Steuern nicht abgezogen werden, wenn sie der Instandstellung einer offensichtlich vernachlässigten Liegenschaft dienen. Damit wurde berücksichtigt, dass der Kaufpreis entsprechend tief war.Der Grosse Rat hiess das kantonale Dekret, mit dem das gesamte Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes umgesetzt wird, einstimmig gut.Die Neuerungen treten im Aargau gestaffelt in Kraft. Die Steuerausfälle betragen beim Kanton rund 7,3 Millionen Franken pro Jahr und bei den Gemeinden 6,7 Millionen Franken.


Quelle: sda