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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

BE - Neuerungen bei der Quellensteuer

11.01.2010

Im Rahmen der Optimierung des E-Governments treten auf das Jahr 2010 im Kanton Bern Veränderungen bei der Abrechnung der Quellensteuer in Kraft. Arbeitgeber rechnen inskünftig die Quellensteuer nicht mehr mit jeder einzelnen Wohnsitzgemeinde ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab, sondern mit einem der vier Erfassungszentren, den Städten Bern, Biel oder Thun sowie der Steuerverwaltung des Kantons Bern.Zudem können seit Januar 2010 Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Bern (= Schuldner der steuerbaren Leistung), die für ihre quellensteuerpflichtigen Personen die Quellensteuer abrechnen müssen, neu nach der Registrierung im TaxMe-Portal diese Abrechnungen elektronisch erfassen und übermitteln. Dabei profitieren sie von einer höheren Bezugsprovision als mit dem Einreichen von schriftlichen Abrechnungen auf dem Postweg.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>