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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Holland

26.02.2010

Die Schweiz und die Niederlande haben heute in Den Haag ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Einkommenssteuern unterzeichnet. Es wird das bestehende DBA von 1951/1966 ersetzen.

Das neue Abkommen enthält namentlich Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind.

Gegenüber dem geltenden DBA wurden im Bereich der Quellensteuern Verbesserungen erreicht: Der für die Quellensteuerbefreiung für Dividenden massgebende Beteiligungsgrad wurde von heute 25 % auf 10 % gesenkt. Auch Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen werden künftig von der Besteuerung im Quellenstaat ausgenommen. Ausserdem wurde für Zinsen ebenfalls ein Nullsatz vereinbart.

Das neue DBA enthält weiter eine Schiedsgerichtsklausel. Diese kommt zur Anwendung, wenn die zuständigen Behörden nicht innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme eines Verständigungsverfahrens zu einer Einigung gelangen.

Direkt zum Abkommenstext des DBA Abkommen CH-NL (englisch)

<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>