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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bundesrat will Besteuerung des Eigenmietwertes abschaffen

17.05.2010

Der Bundesrat will die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen und damit das Steuersystem vereinfachen. Im Gegenzug soll die Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen und Unterhaltskosten wegfallen. Dies hat er heute in seiner Stellungnahme zur - gemäss eigenen Aussagen kontrovers ausgefallenen - Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag, den er der Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbandes (HEV) gegenüberstellt, festgehalten. Er hat das EFD nun mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft noch vor den Sommerferien beauftragt.Der Bundesrat lehnt die HEV-Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ab, weil sie den Eigenmietwert nur für bestimmte Steuerzahlende abschaffen will. Er schlägt daher vor, den Eigenmietwert ganz, d.h. für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abzuschaffen.


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Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, den indirekten Gegenvorschlag gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in zwei Bereichen anzupassen:

  • Erstens sollen die privaten Schuldzinsen generell nicht mehr zum Abzug berechtigen. Eine Ausnahme soll jedoch für Ersterwerber gelten: Personen, die erstmals Wohneigentum erwerben, können begrenzt Hypothekarzinsen abziehen. Dieser Ersterwerberabzug erstreckt sich auf 10 Jahre und beträgt maximal 10'000 Franken für Verheiratete bzw. 5000 Franken für übrige Steuerpflichtige. Er nimmt jährlich linear um 10 Prozent ab.
  • Zweitens wird die Sondersteuer für Zweitliegenschaften wegen fehlender Verfassungskonformität (wie dies in einem Rechtsgutachten über die Zweitliegenschaftssteuer ausgewiesen wurde) nicht weiterverfolgt. Die Kantone sollen jedoch die Möglichkeit haben, eine Kostenanlastungssteuer einzuführen, um zumindest einen Teil der wegfallenden Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Unterhaltskostenabzug soll im Gegenzug wegfallen

Die übrigen Eckwerte entsprechen jenen der Vernehmlassungsvorlage:

  • Im Gegenzug soll bei Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes grundsätzlich der Abzug für Unterhaltskosten wegfallen.
  • Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können abgezogen werden, wenn sie konkrete energetische Anforderungen einhalten.
  • Bei denkmalpflegerischen Arbeiten wird keine Änderung gegenüber dem geltenden Recht ins Auge gefasst.

Quelle: EFD