Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Schweden

28.02.2011

Die Schweiz und Schweden haben heute ein Protokoll zur Änderung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Das DBA enthält neu auch eine Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard. Das Protokoll (vgl. Ziffer 4 des Protokolls) enthält zudem die vom Bundesrat [intlink id="anforderungen-an-amtshilfegesuche-sollen-gesenkt-werden" type="post"]kürzlich angekündigte neue Auslegungsregel[/intlink], wonach die Bestimmungen über die für ein Amtshilfegesuch verlangten Informationen so auszulegen seien, dass der wirksame Informationsaustausch nicht behindert werde.

Weitere Kernpunkte des geänderten DBA mit Schweden

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Schweden insbesondere vereinbart, dass Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent sowie Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen von der Besteuerung an der Quelle befreit sind.Auch Zinsen sind künftig an der Quelle steuerbefreit.


Von www.steuerinformationen.ch empfohlen:
Ruhegehälter und Renten

werden neu an der Quelle besteuert. Personen, die bereits in der Schweiz ansässig sind und Ruhegehälter oder Renten beziehen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.Schliesslich wurde zugunsten der Schweiz die Meistbegünstigung für eine Schiedsklausel vereinbart. Sollte Schweden mit einem anderen Land eine Schiedsklausel aushandeln, würde die zwischen der Schweiz und Schweden vereinbarte Klausel automatisch Geltung erlangen.

Weitere Informationen zum DBA Schweiz - Schweden

Direkt zum Abkommenstext des DBA Schweiz - Schweden