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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST - Rheinschifffahrt und Bodenseeschifffahrt

12.10.2011

Eine nach der Neufassung des MWSTG relativ lange zu Unsicherheit führende Frage ist nun geklärt: Nämlich die Frage nach der Steuerbarkeit von Leistungen auf entsprechenden Personenschiffen. Dies auf Grund des nach dem MWSTG 2010 neu geltenden Ortes der Leistungserbringung als Steuerort für gastgewerbliche, kulturelle oder ähnliche Leistungen. Auf dem Bodensee gibt es keine verbindlichen Grenzen der drei Anrainerstaaten Schweiz, Deutschland und Österreich und die Fahrrinne von Schiffen schneidet rheinabwärts oftmals die Landesgrenze, was zu einer unklaren Besteuerungssituation führte.

Details zur Neuregelung der MWST im Bereich Rhein- und Bodenseeschifffahrt

Die Personenschifffahrt auf dem Rhein und dem Bodensee bleibt gemäss der nun vorgenommenen Verordnungsänderung des Bundesrates von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit. Die Verköstigung und die Unterhaltung an Bord der Schiffe unterliegen aber grundsätzlich der Schweizer Mehrwertsteuer. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Änderung der MWST-Verordnung (MWSTV) verabschiedet und so die Mehrwertsteuerpflicht bei der Personenschifffahrt im Grenzgebiet geklärt.Mit der Änderung der MWSTV wird die Mehrwertsteuerbefreiung für die Personenschifffahrt auf dem Rhein und dem Bodensee auf eine klare rechtliche Grundlage gestellt. Wie unter altem Recht werden gastgewerbliche, kulturelle und ähnlichen Leistungen, die im Rahmen der Personenschifffahrt auf Grenzgewässern erbracht werden, am Sitz des Unternehmens besteuert. Kann eine steuerpflichtige Person nachweisen, dass die betreffenden Leistungen eindeutig im Ausland erbracht worden sind, so wird die MWST dort fällig.

Weitere Informationen zur MWST bei der Rhein- und Bodenseeschifffahrt