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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SH - Steuergesetzrevision rückwirkend in Kraft gesetzt

14.03.2012

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat, nachdem die Referendumsfrist abgelaufen ist, die vom Kantonsrat am 5. Dezember 2011 beschlossene Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern (Gesetzesvorlage siehe unten) rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Die im Rahmen der Revision ebenfalls angepassten Bestimmungen über die Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen treten erst am 1. Januar 2013 in Kraft.Die Gesetzesänderung beinhaltet zum grössten Teil Anpassungen, welche auf Grund von Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind, wie bspw.

  • die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige,
  • die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien oder
  • die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.

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