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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Lottogewinne bis 1000 Franken ab 1.1.2013 steuerfrei (VStG; DBG/StHG: ab 1.1.2014)

08.11.2012

Der Bundesrat hat Ende Oktober – nachdem die entsprechende Referendumsfrist abgelaufen ist – die Inkraftsetzung der Änderungen in den Bundesgesetzen über die Verrechnungssteuer (VSTG) und die direkte Bundessteuer (DBG) auf die folgenden Termine hin beschlossen:

  • Lotteriegewinne bis 1000 Franken sind ab 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei.
  • Für die direkte Bundessteuer gilt die neue Freigrenze ab 1. Januar 2014.
  • Per 1. Januar 2014 treten auch die Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes StHG in Kraft, welche auf kantonaler Ebene bis zum 1. Januar 2016 umgesetzt sein müssen. Hier gilt allerdings die Tarifautonomie der Kantone (siehe unten)

Bislang waren Lotteriegewinne bei der direkten Bundessteuer vollumfänglich steuerbar und bei der Verrechnungssteuer ab 50 Franken. Die Erhöhung der Freigrenze bringt eine administrative Vereinfachung, da Lotterie- und Wettveranstalter den Gewinnern weniger Gewinnabrechnungen mit Angabe des Verrechnungssteuerabzuges ausstellen müssen.

Auch Einsatzkosten können in höherem Umfang abgezogen werden

Nebst der Anhebung der Steuerfreigrenze gilt neu auch, dass 5 Prozent der Gewinne aus Lotterien als Einsatzkosten bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden können. Dieser Abzug darf nicht höher als 5000 Franken sein.Auf Grund der Tarifautonomie können die Kantone bei den kantonalen Steuern

  • über die Höhe der Freigrenze,
  • des Prozentsatzes für den Abzug der Einsatzkosten und sowie
  • über einen allfälligen Abzugshöchstbetrag

selber bestimmen.