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Bundesrat will Banken zur Zusammenarbeit mit US-Behörden ermächtigen

29.05.2013

Der Bundesrat will mit einem dringlichen Bundesgesetz die Grundlage zur Bereinigung des Steuerstreits mit den USA schaffen. Er hat an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet, die es den Banken ermöglichen soll, zusammen mit dem US-Justizminsterium einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu vereinbaren.

Die Botschaft zu einem «Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten», die der Bundesrat heute verabschiedet hat, soll in der kommenden Sommersession im Sonderverfahren in beiden Räten behandelt werden und anschliessend in Kraft treten. Die gesetzliche Regelung soll auf ein Jahr befristet werden.Hintergrund der dringlichen Regelung ist, dass gemäss Bundesrat ansonsten die Eröffnung weiterer Strafuntersuchungen oder Anklagen gegen Schweizer Bankinstitute nicht ausgeschlossen werden könne.

Ermächtigung zur Herausgabe bestimmter Daten an US-Behörden

Gestützt auf die neue gesetzliche Grundlage sollen sämtliche Banken, die ihr Verhältnis mit den US-Behörden bereinigen wollen, mit dem Department of Justice (DoJ) gestützt auf einen vom DoJ vorgegebenen Rahmen zusammenarbeiten und damit einen Schlussstrich unter ihre Vergangenheit ziehen können.Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf ermächtigt die Banken, mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten und die nötigen Informationen zur Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Informationen über Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu US-Personen sowie Angaben über Personen, die ins US-Geschäft der jeweiligen Banken involviert waren. Nicht erfasst von der Ermächtigung sind Kundendaten einschliesslich Kontoinformationen. Deren Herausgabe erfolgt ausschliesslich im Rahmen von Amtshilfeverfahren gestützt auf ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen.

Bankmitarbeitende sollen möglichst geschützt werden

Die Banken, die mit dem DoJ kooperieren, werden mit dem Gesetz verpflichtet, für einen höchstmöglichen Schutz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Dieser Schutz umfasst die vorgängige Informationspflicht, die Wahrung der Auskunftsrechte der Mitarbeitenden, die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht sowie den Schutz vor Diskriminierung und Entlassung. Die Banken bzw. ihre Interessenvertretungen werden gesetzlich verpflichtet, mit den betroffenen Arbeitnehmerverbänden eine Vereinbarung abzuschliessen, die diesen minimalen Erfordernissen zu genügen hat.

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