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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA China

25.09.2013

Die Schweiz und China haben ein neues DBA auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet. Es ersetzt das seit 1991 gültige Abkommen und enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und China vereinbart, den maximalen Quellensteuersatz auf Dividenden von 10 auf 5 Prozent zu reduzieren, wenn die Gesellschaft, die die Dividende erhält, zu mindestens 25% an der zahlenden Gesellschaft beteiligt ist. Der Quellensteuersatz auf Lizenzgebühren wurde von 10 Prozent auf 9 Prozent gesenkt. Ausserdem darf China in Zukunft keine Steuer auf Geschäftsaktivitäten (Business Tax) und auch keine Mehrwertsteuer auf internationalen Beförderungsleistungen erheben, die von Schweizer Seeschiff- und Luftfahrtunternehmen erbracht wurden.Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über das neue DBA mit China zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sie haben dem Inhalt zugestimmt. Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden. In der Schweiz unterliegt es dem fakultativen Referendum.

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