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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Unternehmenssteuerreform III - Konsultationsbericht liegt vor

30.10.2013

Heute wurde der Ergebnisbericht der Konsultation zum Zwischenbericht des Steuerungsorgans Unternehmenssteuerreform III «Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit» veröffentlicht. Dieser zeigt gemäss Bundesrat, dass die Stossrichtung gemäss Zwischenbericht des Steuerungsorganes stimmt.

Zum Zwischenbericht

Die Projektorganisation «Unternehmenssteuerreform III» hat am 17. Mai 2013 einen Zwischenbericht publiziert, in welchem die Stossrichtung der Unternehmenssteuerreform dargelegt wird. Der Bericht empfiehlt bei einer Abschaffung oder Anpassung der kantonalen Steuerstatus die Einführung von Ersatzmassnahmen, damit die Standortattraktivität erhalten bleibt. Diese Ersatzmassnahmen dürfen keine Elemente des sogenannten „ring fencing" enthalten (d.h. ausländische Erträge dürfen nicht privilegiert besteuert werden) und keine internationale Nichtbesteuerung zum Ziel haben. Sie müssen steuersystematisch begründbar sein oder mindestens in einem EU-Mitgliedstaat  Anwendung finden. Soweit es Kantone für erforderlich halten, sollen sie zudem ihre Gewinnsteuersätze senken. Zudem sind weitere steuerliche Massnahmen für die Stärkung der Standortattraktivität vorgesehen.

Zur Projektorganisation «Unternehmenssteuerreform III» von Bund und Kantonen

Bund und Kantone setzten im September 2012 eine gemeinsame Projektorganisation ein mit dem Ziel, das Schweizer Unternehmenssteuersystem im Spannungsfeld von Wettbewerbsfähigkeit, Finanzierung der Staatsausgaben und internationaler Akzeptanz zu reformieren. Verantwortlich für die politische Gesamtsteuerung des Projekts ist das Steuerungsorgan. Es ist paritätisch zusammengesetzt aus je vier Bundes- und Kantonsvertretungen und steht unter der Leitung der Vorsteherin des EFD, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Die weiteren Bundesvertreter sind Staatssekretär Jacques de Watteville (Staatssekretär für internationale Finanzfragen - ab 01.11.2013), Serge Gaillard (Direktor Eidgenössische Finanzverwaltung) und Adrian Hug (Direktor Eidgenössische Steuerverwaltung). Vertreter der FDK sind Peter Hegglin (Regierungsrat Zug), Eva Herzog (Regierungsrätin Basel-Stadt) und Maurice Tornay (Staatsrat Wallis). Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vertritt Roland Brogli (Regierungsrat Aargau).

Die Ergebnisse der Auswertung im Überblick

Das Steuerungsorgan ist der Ansicht, dass die finanziellen Lasten der Reform ausgewogen verteilt werden sollen: Der Bund soll den Kantonen mit vertikalen Ausgleichsmassnahmen finanzpolitischen Spielraum verschaffen, damit die mit den kantonalen Gewinnsteuersenkungen verbundenen Mindereinnahmen abgefedert werden können. Der Bericht zeigt Optionen auf, wie die daraus entstehenden Belastungen des Bundeshaushalts gegenfinanziert werden können.Nach Ansicht des Steuerungsorgans soll der bestehende Finanzausgleich auch unter neuen steuerlichen Rahmenbedingungen einen fairen interkantonalen Steuerwettbewerb ermöglichen. Im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung werden jedoch Anpassungen am System des Ressourcenausgleichs erforderlich sein. Das Steuerungsorgan zeigt in seinem Zwischenbericht die Stossrichtung dieser Adjustierung auf.Nach der Publikation des Zwischenberichts führte die Projektorganisation im Auftrag des Bundesrates bei den Kantonen und den gesamtschweizerischen Wirtschaftsdachverbänden eine Konsultation durch. Die Stellungnahmen zeigen, dass die im Zwischenbericht skizzierte Stossrichtung mehrheitlich unterstützt wird. Auch wird die Grundkonzeption des Finanzausgleichs von den Kantonen anerkannt. Bei den Massnahmen zum Ausgleich der Anpassungslasten und bei den Grundsätzen zur Gegenfinanzierung gehen die Meinungen der Konsultationsteilnehmer jedoch auseinander.Als nächsten Schritt wird die Projektorganisation die steuer- und finanzpolitischen Massnahmen der Unternehmenssteuerreform konkretisieren. Gleichzeitig werden die Gespräche mit der EU-Kommission über Änderungen bei bestehenden kantonalen Steuerregimes weiter geführt. Der Schlussbericht wird voraussichtlich im Dezember 2013 vorliegen. Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

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Quelle: Medienmitteilung von Bundesrat und EFD vom 30.10.2013