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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steueroptimierung zum Jahreswechsel

18.12.2013

Die alljährlichen kleinen Pendenzen, die zu vergessen im neuen Jahr eine unnötig hohe Steuerrechnung bringen.

Beiträge in die Säule 3a

Beiträge in die Säule 3a können im entsprechenden Beitragsjahr in vollem Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bis zum Bezug der Kapitalleistungen im Vorsorgefall unterliegt das einbezahlte Kapital weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer. Die spätere Auszahlung unterliegt einem reduzierten Spezialsteuersatz.Ein weiterer, steuerlich vorteilhafter Effekt kann mittels indirekter Amortisation von Hypotheken durch Einzahlungen in die Säule 3a erzielt werden.Damit von der Steuerersparnis profitiert werden kann, müssen die Beiträge in die Säule 3a noch im laufenden Kalenderjahr beim Empfänger, also der Bank oder der Versicherung, gutgeschrieben werden.Für das Jahr 2013 betragen die Maximalbeiträge

  • für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (Pensionskasse) CHF 6'739.- und
  • für Steuerpflichtige ohne 2. Säule 20% des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 33'696.-.

Einkauf in die Pensionskasse

Ebenfalls vom steuerbaren Einkommen absetzbar sind Einkäufe in die Pensionskasse. Voraussetzung ist auch hier, dass die Einkaufssumme noch im laufenden Steuerjahr dem Empfänger gutgeschrieben wird. Die Höhe des zulässigen Einkaufs ist von der individuellen Deckungslücke abhängig und sollte bei der Pensionskasse erfragt werden.Eine zusätzliche Steueroptimierung kann durch eine gestaffelte Einzahlung erreicht werden, damit die Progression über Jahre im hohen Bereich gebrochen wird.Beim Einkauf in die Pensionskasse ist zu beachten, dass die steuerrechtliche Abzugsberechtigung von Einkäufen neu von den Steuerverwaltungen verweigert wird, wenn eine Kapitalauszahlung innerhalb der Sperrfrist von drei Jahren erfolgt. Aus diesem Grund sind Einkäufe in die Pensionskasse zu planen und gegebenenfalls mit einem Steuerspezialisten zu analysieren.