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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

UStR III - Konkretisierung durch Projektorganisation

24.12.2013

Die gemeinsame Projektorganisation des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat die steuer- und finanzpolitische Stossrichtung der nächsten Unternehmenssteuerreform weiterentwickelt und verschiedene Massnahmen evaluiert. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, auf dieser Grundlage die Kantone zu konsultieren. Die Reform soll dazu führen, dass die Schweiz steuerlich attraktiv bleibt, dass der Wirtschaftsstandort und die Innovationskraft gestärkt werden. Sie setzt auf rechtssichere, finanzpolitisch ausgewogene und international akzeptierte Lösungen. Gestützt auf die Ergebnisse der Konsultation und die internationalen Entwicklungen wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden und das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragen, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.Die gemeinsame Projektorganisation von Bund und Kantonen legte im Mai 2013 einen Zwischenbericht vor. Darin empfiehlt sie eine steuer- und finanzpolitische Stossrichtung für die nächste Reform der Unternehmensbesteuerung. Die darauf basierende Konsultation von Kantonen und Wirtschaft ergab eine grundsätzliche Zustimmung zu dieser Stossrichtung. Darauf aufbauend hat die Projektorganisation eine Reihe von Massnahmen untersucht und empfiehlt einige davon zur Umsetzung. Der Bundesrat hat den diesbezüglichen Bericht zur Kenntnis genommen. Er hat die Projektorganisation beauftragt, eine weitere Konsultation bei den Kantonen durchzuführen. Anschliessend soll eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden.

UStR III – Steuerpolitische Elemente

Gewisse Regelungen des schweizerischen Unternehmenssteuersystems stehen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit sollen diese Regelungen aufgehoben werden. Um die Attraktivität des Steuerstandortes und den Wirtschaftsstandort zu stärken, empfiehlt die Projektorganisation ein Bündel von steuerlichen Massnahmen. Diese sollen in Einklang mit internationalen Standards stehen und sich deshalb durch eine erhöhte internationale Akzeptanz auszeichnen. Verschiedene dieser Standards werden gegenwärtig in internationalen Gremien, namentlich in der OECD, diskutiert und weiterentwickelt. Die Projektorganisation spricht sich dafür aus, dass die Schweiz die diesbezüglichen Entwicklungen aktiv mitgestaltet und diese - wie auch den Fortgang des Dialogs mit der EU über die Unternehmensbesteuerung - bei der Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform III berücksichtigt.

Lizenzbox

Aus heutiger Sicht empfiehlt die Projektorganisation die Einführung einer Lizenzbox bei den kantonalen Steuern. Das Modell einer eingeschränkt zinsbereinigten Gewinnsteuer auf Bundes- und Kantonsebene wird weiter geprüft. Diese beiden Instrumente gelangen in verschiedenen OECD-Mitgliedstaaten zur Anwendung und könnten es der Schweiz erlauben, für besonders mobile Unternehmensaktivitäten weiterhin kompetitiv zu bleiben. Im Weiteren empfiehlt die Projektorganisation die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und Massnahmen bei der kantonalen Kapitalsteuer vertieft zu prüfen. Schliesslich sollen die Kantone ihren Gewinnsteuersatz anpassen, wo sie dies für erforderlich halten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

UStR III – Finanzpolitische Elemente

Weil auch der Bund davon profitiert, wenn die Kantone ihre Gewinnsteuerbelastung senken, soll er durch vertikale Ausgleichsmassnahmen eine Opfersymmetrie in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Steuerreform gewährleisten. Solche Ausgleichsmassnahmen des Bundes zugunsten der Kantone sind so zu gestalten, dass sie den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen nicht verzerren. Der Umfang der vertikalen Ausgleichsmassnahmen des Bundes hängt davon ab, wie die steuerlichen Massnahmen konkret ausgestaltet werden: Je enger die neuen Regelungen ausfallen und je stärker die Notwendigkeit von Gewinnsteuersenkungen ist, desto grösser wird das Volumen ausfallen. Der Bundesrat wird über Umfang und Art der vertikalen Ausgleichsmassnahmen im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zu entscheiden haben.

NFA

Die Projektorganisation will am bewährten System des nationalen Finanzausgleichs festhalten. Im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung werden allerdings Anpassungen am System erforderlich sein, um die neuen steuerpolitischen Realitäten abzubilden. Das Steuerungsorgan empfiehlt, dass im Ressourcenpotenzial neu sämtliche Unternehmensgewinne gemäss ihrer steuerlichen Ausschöpfbarkeit gewichtet werden.Die finanziellen Auswirkungen der UStR III auf Bund und Kantone sind derzeit noch nicht quantifizierbar. Es ist davon auszugehen, dass die Reform zu erheblichen Belastungen der Staatshaushalte führt. Auf Bundesebene soll die Frage der Gegenfinanzierung mit der Vernehmlassungsvorlage angegangen werden und einen integralen Bestandteil der Reform bilden. Je nach Umfang der Belastung sind auch einnahmenseitige Massnahmen in Betracht zu ziehen.

UStR III – Weitere Informationen


Quelle: Medienmitteilung von Bundesrat und EFD vom 19.12.2013