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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST - Neue formelle Anforderungen für Verlagerungsverfahren

30.06.2014

Die ESTV hat heute neue Informationen sowie einen neuen Anwendungsantrag zur Verlagerung der Steuerentrichtung (Verlagerungsverfahren) veröffentlicht. Die Änderungen der formellen Anforderungen treten per 1. Juli 2014 in Kraft.

Verlagerungsverfahren – das ist neu ab dem 1. Juli 2014

Bisher war das Verlagerungsverfahren Mehrwertsteuer (MWST) nur anwendbar, wenn der Wertnachweis (z.B. Rechnung) des ausländischen Versenders resp. Lieferanten folgende Zusatzdaten enthielt:

Bewilligungsnummer + MWST-Nummer des Bewilligungsinhabers

Diese formelle Anforderung wird aufgehoben.In der Zollanmeldung müssen allerdings weiterhin beide Nummern korrekt erfasst werden.

Zwingende Voraussetzung für die Anwendung des Verlagerungsverfahrens

Zwingende Voraussetzung für die Anwendung des Verlagerungsverfahrens MWST ist mithin die Folgende:

Bewilligungsinhaber = rechtsmässiger Importeur des eingeführten Gegenstands

Der Bewilligungsinhaber muss Eigentümer, Käufer, Kommissionär, Mieter, Leasingnehmeroder Veredler des eingeführten Gegenstands sein.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Zusatzinformation der eidgen. Zollverwaltung zur Änderung beim Veranlageverfahren vom 30.06.2014