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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Unternehmenssteuerreform III (UStR III) - Vernehmlassung

22.09.2014

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III (UStR III) eröffnet. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz soll erhöht werden, und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Die Vorlage ist das Ergebnis mehrjähriger Vorbereitungsarbeiten, in welche die Kantone und die Wirtschaft eng einbezogen wurden.Die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen haben in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wohlstand in der Schweiz beigetragen. Aufgrund der internationalen Entwicklungen, namentlich in der OECD, zeichnet sich jedoch gemäss Bundesrat ab, dass die geltenden Regelungen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards sein werden. Als Folge dieser schwindenden Akzeptanz vermindert sich die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.Durch die Reform der Unternehmensbesteuerung soll die internationale Akzeptanz des Unternehmensstandorts Schweiz gefestigt werden. Dies soll gleichzeitig zentrale rechtliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen sichern. Mit einem Bündel von weiteren Massnahmen sollen zudem Systematik und Ausgewogenheit des Unternehmenssteuerrechts verbessert werden.

Vorgesehene steuerpolitische Massnahmen

Abschaffung des Holdingprivilegs

Der Bundesrat schlägt die Abschaffung von bestehenden Regelungen vor, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen werden. Dazu gehören insbesondere die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften.

Lizenzboxen-Modell und Erleichterungsmöglichkeiten bei der Kapitalsteuer

Neu sollen eine Lizenzbox sowie eine zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt werden. Ferner sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen.

Weitere Anpassungen

 Im Weiteren soll mit einem Bündel von Massnahmen die Systematik des Steuerrechts gestärkt werden. Dazu gehören die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Anpassungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung sowie eine umfassende Regelung für die Aufdeckung stiller Reserven.

Kapitalgewinnsteuer und Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren bei der Dividendenbesteuerung

Schliesslich soll auch die Besteuerung der Beteiligungsinhaber mit einer ausgewogenen Mischung von steuerentlastenden und steuerbelastenden Massnahmen angepasst werden. Damit trägt der Bundesrat insbesondere dem Umstand Rechnung, dass es im Zuge der Unternehmenssteuerreform III zu massvollen Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen kommen dürfte. Zu den diesbezüglichen Massnahmen gehören die Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Wertschriften sowie Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren auf Dividenden.

Vorgesehene finanzpolitische Massnahmen

Grössere Kantonsbeteiligung bei der Direkten Bundessteuer

Die steuerpolitischen Massnahmen werden schwergewichtig in den Kantonen und ihren Gemeinden umgesetzt und führen dort zu höheren Mindereinnahmen als beim Bund. Der Bund hingegen profitiert von der Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit bei den Einnahmen der direkten Bundessteuer. Darum will der Bund mit vertikalen Ausgleichsmassnahmen in der Höhe von einer Milliarde eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Bund und Kantonen herbeiführen. Dieses Ziel soll mittels einer Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer erreicht werden.

Andere Gewichtung beim Finanzausgleich

Am bewährten System des nationalen Finanzausgleichs soll festgehalten werden. Im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung sind allerdings Anpassungen an der Mechanik des Systems erforderlich, um die neuen steuerpolitischen Realitäten abzubilden. Der verminderten steuerlichen Ausschöpfbarkeit von Gewinnen soll künftig mit neuen Gewichtungsfaktoren Rechnung getragen werden. In einer Übergangsperiode soll mit einem Ergänzungsbeitrag zudem sichergestellt werden, dass die ressourcenschwächsten Kantone nicht unter das Mindestausstattungsziel gemäss dem geltenden System fallen.

Geschätzte finanzielle Auswirkungen

Soweit sich die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Reformelemente quantifizieren lassen, belasten sie den Bundeshaushalt gemäss Aussage des Bundesrates (man darf gespannt sein, ob die Schätzung diesmal besser ist als im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II [Anmerkung der Redaktion]) im Umfang von insgesamt rund 1,7 Milliarden Franken: Den Mehrbelastungen von 2 Milliarden stehen neue Einnahmen aus der Einführung der Kapitalgewinnsteuer von 0,3 Milliarden gegenüber. Zur Gegenfinanzierung soll ein struktureller Überschuss von rund 1 Milliarde aufgebaut werden. Zu Mehreinnahmen soll auch die Aufstockung der Zahl der Steuerinspektoren beitragen.

Weiteres Vorgehen

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2015. Bei den weiteren Arbeiten werden neben den eingegangenen Vernehmlassungsantworten auch die zwischenzeitlichen internationalen Entwicklungen zu beachten sein.

Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerreform III / UStR III (Materialien)