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MWST: Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes veröffentlicht (mit Kommentar)

25.02.2015

Die Katze (oder besser das Kätzchen) ist aus dem Sack! Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes MWSTG verabschiedet. Die vom Bundesrat nun vorgeschlagene Teilrevision umfasst verschiedene Änderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuersätze und -ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Der Bundesrat beabsichtigt mit der Revision zudem, mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten zu beseitigen. Die Teilrevision des MWSTG bringe für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen steuerlich keine wesentlichen Änderungen, wie der Bundesrat festhält.

MWST-Nachteile inländischer Unternehmen sollen beseitigt werden

Der Bundesrat will die Situation der inländischen Unternehmen indirekt verbessern, indem er hauptsächlich zwei Massnahmen zur Reduktion mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile ergreift.

  • Erstens sollen künftig alle Unternehmen obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig werden, wenn sie im In- und Ausland mindestens 100‘000 Franken Umsatz erzielen. Nach geltendem Recht ist nur der im Inland erzielte Umsatz massgebend, weshalb ausländische Unternehmen in der Schweiz einen Umsatz von bis zu 100‘000 Franken erzielen können, ohne MWST abliefern zu müssen. Deshalb erleiden inländische gegenüber ausländischen Firmen einen mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteil. Ausländische Unternehmen werden neu steuerpflichtig ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz.
  • Zweitens werden umsatzstarke ausländische Online-Händler für gewisse Sendungen im Inland obligatorisch steuerpflichtig: Zwar sind Sendungen, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als 5 Franken anfallen würde, bei der Einfuhr wie bisher steuerfrei. Jedoch müssen Unternehmen, die mit solchen Sendungen mehr als 100‘000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen, künftig diese Sendungen der Schweizer Kundschaft mit der Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Reduzierter Satz neu auch für elektronische Zeitungen und Zeitschriften

Neu sollen kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften zum reduzierten Satz besteuert werden, wie dies heute bereits bei den gedruckten Ausgaben der Fall ist. Damit sollen Zeitungen und Zeitschriften unabhängig des Mediums steuerlich gleich behandelt werden.

Weitere Präzisierungen

Im Rahmen der geplanten MWST-Teilrevision sieht der Bundesrat insbesondere die folgenden weiteren Änderungen vor:

  • Rückkehr zur Margenbesteuerung im Kunsthandel: Der Abzug fiktiver Vorsteuern soll für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungsstücke durch eine dem neuen Gesetz angepasste Margenbesteuerung ersetzt werden. damit soll eine Unterbesteuerung durch den Abzug fiktiver Vorsteuern für solche Gegenstände verhindert werden, die bei ihrem Eintritt in den Markt nicht mit der Mehrwertsteuer belastet waren.
  • Vereinfachung für Gemeinwesen, aber Belastung der Parkplätze im Gemeingebrauch: Die Steuerpflicht von Gemeinwesen soll vereinfacht und die Zusammenarbeit von Gemeinwesen steuerlich entlastet werden. Hingegen soll die Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch aufgehoben werden.
  • Neue Ausnahme für gesetzliche Präventionsaufgaben: Mit der Teilrevision sollen Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherung im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Prävention von der Steuer ausgenommen werden, um die Gleichbehandlung aller Sozialversicherungsträger zu gewährleisten und die Zusammenarbeit von Sozialversicherungen zu erleichtern.
  • Neue Ausnahme für (Gegen-)Leistungen an Gönner: Wie vom Parlament verlangt, legt der Bundesrat eine neue Steuerausnahme vor für Leistungen, die im Rahmen des statutarischen Zwecks einer Organisation den Gönnerinnen und Gönnern als Gegenleistung für den Gönnerbeitrag in Aussicht gestellt werden.

Kommentar: Leider (noch) kein grosser Wurf

Nachdem Anläufe mit Ein- und Zweisatzmodellen jeweils relativ schnell im Spannungsfeld der Partikularinteressen sowieso zum Scheitern verurteilt scheinen, probiert es der Bundesrat jetzt mit einer Light-Variante und versucht mittels homöopathischer Anpassungen, zumindest gewisse störende Effekte, die sich mit dem Inkrafttreten des neuen MWSTG gezeigt haben, zu beseitigen. Er setzt quasi auf den Grössten gemeinsamen Nenner, der niemandem wirklich wehtut und niemanden wirklich erschreckt. Einerseits ist dies verständlich, da es nichts bringt, erneut eine ambitionierte Vorlage ins Parlament zu bringen, die aufgrund der Einflusskräfte der diversen Lobbies, die "ihre" Steuerausnahme gefährdet sehen, bis zur Unkenntlichkeit zerzaust oder gar zurückgewiesen würde. Andererseits warten doch viele auf den grossen Befreiungsschlag, der die KMU wirksam entlasten könnte...dieses Warten hat leider nach wie vor kein Ende... Schade!

Weitere Informationen zur MWST-Teilrevision


Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig