ZH - Berufskosten und Corona in der Steuererklärung 2020
Das Steueramt des Kantons Zürich hat heute darüber informiert, wie Berufskosten im Corona-Jahr zu deklarieren sind.
Das Steueramt des Kantons Zürich hat heute darüber informiert, wie Berufskosten im Corona-Jahr zu deklarieren sind.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung erlassen.
Der Kanton Zürich hat einen neuen Praxishinweis zum Übergang von der Besteuerung als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft zur ordentlichen Besteuerung (Statuswechsel) veröffentlicht. es geht um die Sondersteuer für denjenigen Teil des Reingewinns, der auf die Realisation von stillen Reserven aus der Zeit der Statusbesteuerung entfällt.
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die beiden Kreisschreiben «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» (1-049-DV-2020-d) und «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» (1-050-D-2020-d) publiziert.
Wegen der Verbreitung des Coronavirus sind vermehrt Arbeitnehmende für ihre Arbeitgebenden mit Sitz in der Schweiz vorbergehend bzw. zusätzlich von zu Hause aus tätig (Home Office) oder auch ohne Arbeitstätigkeit zu Hause. Das Steueramt des Kantons Zürich hat inzwischen eine (bis Ende Jahr befristete) Anordnung erlassen zur Quellenbesteuerung des Einkommens während des Home Office.
Die ESTV hat ein Rundschreiben zur steuerlichen Behandlung von Leistungen gemäss der Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 angepasst. Aufgehoben wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags.
Am 24. November 2019 hat der Baselbieter Souverän der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt. Somit steht der Inkraftsetzung der Reform per 1. Januar 2020 nichts mehr im Weg.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.