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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Graubünden – GR

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Graubünden.

GR - Neue Software für Grundstückgewinnsteuer verfügbar

17.06.2014
Ab sofort stellt Ihnen die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden die Deklarationssoftware SofTax GR 2014 GGSt für die Erstellung von Steuererklärungen der erzielten Grundstückgewinne in der Steuerperiode 2014 zur Verfügung.Herunterladen können Sie die Software auf der folgenden Seite:
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 17.06.2014

GR - Neuerungen

19.02.2014
Die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden hat diverse Neuerungen im Steuerbuch veröffentlicht. Über die folgenden Links gelangen Sie direkt zur jeweiligen Neuerung:

GR - Grundstückgewinnsteuer berechnen

19.02.2014
Für den Kanton Graubünden steht neu ein Grundstückgewinnsteuer-Rechner bereit, mit dem sich in einfacheren Fällen die Grundstückgewinnsteuer berechnet werden kann.Der neue Steuerrechner unterstützt die Berechnung von Gewinn und Steuern
  • für eine veräussernde Person aus der Veräusserung eines Objektes oder
  • mehrerer zum gleichen Zeitpunkt erworbener Objekte im Rahmen des gleichen Veräusserungsgeschäftes.
Bei Beteiligung mehrerer veräussernder Personen an einem Veräusserungsgeschäft (z.B. Miteigentum am Veräusserungsobjekt), sind separate Berechnungen pro Person erforderlich (jeweils basierend auf den entsprechenden Anteilen an Erlösen und Kosten).Die Berücksichtigung der Geldentwertung und der Eigentumsdauer erfolgt für die Gewinn- und Steuerberechnung automatisch auf Basis der erfassten Daten.

Weitere Informationen zum Thema

Index der Steuerausschöpfung 2014 in den Kantonen

11.12.2013
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2014 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum fünften Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in den allermeisten Kantonen konstant oder sogar tiefer

Im Schweizer Durchschnitt werden 26,7% des Ressourcenpotenzials 2014 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden ausgeschöpft. Dieser Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der kantonalen Indizes, gewichtet mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Ressourcenpotenzial der Schweiz. Die Belastung konnte in 17 Kantonen gesenkt werden, wenn auch der Rückgang in etlichen Kantonen im Vergleich zu früheren Jahren gering war.

Steuerrechner 2013

25.11.2013
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2013)Bern (2013)
Luzern (2013)Uri (2013)
Schwyz (2013)Obwalden (2013)
Nidwalden (2013)Glarus (2013)
Zug (2013)Freiburg (2013)
Solothurn (2013)Basel-Stadt (2013)
Basel-Land (2013)Schaffhausen (2013)
Appenzell A.Rh. (2013)Appenzell I.Rh. (2013)
St. Gallen (2013)Graubünden (2013)
Aargau (2013)Thurgau (2013)
Tessin (2013)Waadt (2013)
Wallis (2013)Neuenburg (2013)
Genf (2013)Jura (2013)
Direkte Bundessteuer (2013)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Abzug dritte Säule 2014

31.10.2013
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-112-D-2013-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2014 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2014

Der Abzug Säule 3a 2014 ist:
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2014 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bleibt also für das Steuerjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2014

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch die Zinssätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

GR - Kirchensteuerinitiative: Regierungsrat lehnt Volksinitiative „Weniger Steuern für das Gewerbe“ ab

16.09.2013
Der Kanton Graubünden erhebt für die beiden Landeskirchen von den juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbH etc.) eine Kirchensteuer, d.h. Kultussteuer, auf der Gewinn- und Kapitalsteuer. Sie wird den Landeskirchen im Verhältnis der Kirchenzugehörigen zugeteilt (Ende 2012: 54,3 Prozent Katholiken und 45,7 Prozent Reformierte). Im Jahre 2012 betrug die Kultussteuer rund acht Millionen Franken.Die von der jungfreisinnigen Partei eingereichte Initiative „Weniger Steuern für das Gewerbe“ (Kirchensteuerinitiative) will die Kultussteuer der juristischen Personen abschaffen. Überdies soll der Kanton keine Beiträge zur Finanzierung des Kultus an die Kirchen und Religionsgemeinschaften ausrichten dürfen.Die Abschaffung der Kultussteuer hätte nach Ansicht des Regierungsrates für die Landeskirchen gravierende Folgen: Bei der reformierten Landeskirche würde rund ein Drittel, bei der katholischen Landeskirche über 90%  der Einnahmen wegfallen. Mit der Annahme der Initiative wäre ein wesentlicher Teil der kirchlichen Angebote, die sich ausserhalb des Kultusbereichs befinden, nicht mehr finanzierbar. Es handelt sich dabei um soziale, karitative und kulturelle Bereiche, welche die Kirchen für die Allgemeinheit erbringen. Die Regierung will diese Leistungen nicht aufs Spiel setzen.Den einschneidenden finanziellen Folgen für die Landeskirchen stünde gemäss Regierung eine lediglich marginale Entlastung der einzelnen juristischen Personen gegenüber. Überdies sind die grosse Mehrheit der Gewerbetreibenden Selbständigerwerbende in der Rechtsform einer Einzelunternehmung oder einer Personenunternehmung (einfache Gesellschaft, Kollektiv-  oder Kommanditgesellschaft). Die selbständigerwerbenden natürlichen Personen seien  aber von der Kirchensteuerinitiative – entgegen dem Wortlaut der Initiative – nicht betroffen. Deren Annahme würde sie folglich nicht entlasten. Hinzu komme, dass das Bundesgericht die Erhebung der Kirchensteuer von den juristischen Personen schütze und die grosse Mehrheit der Kantone eine solche Steuer ebenfalls kenne. Die Regierung beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Kirchensteuerinitiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Der Grosse Rat wird die Initiative in der Oktobersession 2013 beraten.

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2014 - keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

26.08.2013
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2014 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2014

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Steuerjahr 2014

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Dies war bereits für das Steu-erjahr 2013 der Fall. Massgebend bleibt somit der Indexstand vom 30. Juni 2011 = 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100). Der Indexstand per 30. Juni 2013 beträgt 160.0 Punkte, was einem Rückgang von 1.2 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2014 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

Index der Steuerausschöpfung 2013 in den Kantonen

04.12.2012
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2013 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum vierten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in meisten Kantonen tiefer als im Vorjahr - Anstieg in Zürich

Der Steuerausschöpfungsindex 2013 zeigt, dass im Schweizer Durchschnitt 26,7% der Wirtschaftskraft der Kantone und Gemeinden durch Fiskalabgaben belastet werden. Dabei konnte die Steuerbelastung  in 18 Kantonen teilweise deutlich gesenkt werden. Die höchsten Rückgänge punkto Steuerbelastung verzeichnen gemäss Steuerausschöpfungsindex 2013 die Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen.In acht Kantonen wurde die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials hingegen ausgeweitet, d.h. die Steuerbelastung stieg – am meisten in den Kantonen Jura und Zürich.

Kantonale Unterschiede punkto Steuerbelastung recht konstant

Über die gesamte Schweiz betrachtet blieb die steuerliche Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr 2012 (26,8%) praktisch konstant. An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.

Steuerbelastungsindex 2013