Covid-19-Beiträge und MWST: Keine Vorsteuerkürzung
Die EStV hat die Praxis bekanntgegeben, wie mit Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand umzugehen ist.
Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Mehrwertsteuer und zum MWStG.
Die EStV hat die Praxis bekanntgegeben, wie mit Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand umzugehen ist.
Die ESTV hat über materielle Anpassungen in der Publikation "Finanzbereich" zum Mehrwertsteuergesetz informiert. Betroffen sind die Erläuterungen zu den kollektiven Kapitalanlagen, im Einzelnen :
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung wurde eine temporäre Änderung bei der Anerkennung von Erbringern einer Heilbehandlung vorgenommen.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung wurde eine temporäre Änderung bei der Anerkennung von Erbringern einer Heilbehandlung vorgenommen.
Im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie wurden gewisse Erleichterungen im Bereich der MWST-Abrechnung verabschiedet. Im Wesentlichen geht es um den geschuldeten Verzugszins vom 20. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Für diese Periode wird auf einen Verzugszins verzichtet. Ab dem 1. Januar 2021 gilt erneut der reguläre Verzugszins von momentan 4%.
Wie die EStV heute mitgeteilt hat, ist eine neue Fassung der MWST-Info 20 erschienen. MWST-Info 20 beschäftigt sich mit der zeitlichen Wirkung von Praxisfestlegungen der EStV.
Die ESTV hat über materielle Anpassungen in den Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz informiert. Betroffen sind die folgenden Broschüren/Ziffern:
Das EFD verlängert die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristinnen und Touristen in der Schweiz gekauft haben, von 30 Tagen auf 90 Tage. Die Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Die ESTV hat eine Praxisänderung bezüglich der Anwendung von zwei verschiedenen Saldosteuersätzen publiziert. Es geht um die sprunghafte Zunahme von Nebentätigkeit am steuerbaren Gesamtumsatz.
Die EStV hat eine Information zur Vertreterhaftung bei der Mehrwertsteuer publiziert. Diese Information gilt unabhängig davon, ob die Vertreter die MWST online abrechnen oder Abrechnungsformulare in Papierform verwenden.