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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST – Mehrwertsteuer

Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Mehrwertsteuer und zum MWStG.

MWST - Materielle Änderungen

21.06.2016
Am 20. Juni hat die Hauptabteilung MWST der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV materielle Änderungen in MWST-Broschüren publiziert. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um formelle Änderungen (Entfernung nicht mehr relevanter Ziffern, etc.).Eine Übersicht über die geänderten Ziffern sehen Sie untenstehend. Die Links führen direkt zur Online-Publikation der ESTV.
Publikationstitel
Ziffertitel
Geändert
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
20.06.2016
19 Gemeinwesen
20.06.2016
19 Gemeinwesen
20.06.2016
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
20.06.2016
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
04 Steuerobjekt
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
18 Vergütungsverfahren
20.06.2016
06 Ort der Leistungserbringung
20.06.2016
06 Ort der Leistungserbringung
20.06.2016
12 Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
20.06.2016
20 Bildung
20.06.2016
07 Steuerbemessung und Steuersätze
20.06.2016
07 Steuerbemessung und Steuersätze
20.06.2016
04 Baugewerbe
20.06.2016
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche
20.06.2016
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche
20.06.2016
01 Urproduktion und nahe stehende Bereiche
20.06.2016
09 Transportwesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
21 Gesundheitswesen
20.06.2016
  

MWST-Info Privatanteile - neue Ausgabe

31.05.2016
Heute hat die Hauptabteilung MWST der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV die MWST-Info 08 Privatanteile in neuer Ausgabe veröffentlicht. Die MWST-Info Privatanteile gibt nach wie vor Auskunft über Umfang sowie Art der Besteuerung von Privatanteilen, über die Bemessungsgrundlage bei Automatenverpflegung oder Kantinenverpflegung sowie über die Besteuerung der Abgabe von Geschenken an Dritte.Die MWST-Info Privatanteile enthält wichtige Informationen sowohl für Angestellte in Unternehmen, also Leute, die einen Lohnausweis bekommen (hier stehen im Fokus vor allem Kotenbeteiligungen und Gehaltsnebenleistungen des Arbeitgebers, Geschäftsfahrzeuge etc.), wie auch für Inhaber einer Einzelunternehmung. Zentral ist die Broschüre auch für die Personalverpflegung an Automaten oder in der Kantine.

Überblick über die Änderungen

Einen Überblick über die Veränderungen können Sie gewinnen, indem Sie auf der unten verlinkten Seite beim Änderungsdatum von/bis jeweils den 31.05.2016 eingeben und auf "Anzeigen" klicken. 

Link zur neuen MWST-Info Privatanteile

   

MWST-Abrechnung Online

15.09.2015
Ab sofort können die Unternehmen in der Schweiz die MWST-Abrechnung online einreichen.Rund 1,2 Millionen Mehrwertsteuerabrechnungen pro Jahr reichen die Unternehmen bei der ESTV ein. An Spitzentagen sind es bis zu 15 000 Exemplare. Die Online-Mehrwertsteuerabrechnung macht die Papierabrechnung nun überflüssig und ist ab sofort verfügbar, nachdem sie in den vier Kantonen Basel-Stadt, Solothurn, Thurgau und Uri mehrere Monate erfolgreich getestet wurde.Anhand der elektronischen Abrechnungsübersicht sind Korrekturen ganz einfach möglich. Fristverlängerungen lassen sich mit wenigen Klicks beantragen. Unternehmen erhalten eine Nachricht, sobald die nächste Abrechnung zur Verfügung steht. Und auch die Jahresabstimmung kann online eingereicht werden.Die Online-Abrechnung ist sicher dank ESTV SuisseTax, dem neuen E-Government-Portal der ESTV. Es basiert auf den neusten Sicherheitsstandarts. Online abrechnen ist kostenlos, schnell und immer verfügbar.Unternehmen können ihre Treuhänder bevollmächtigen, damit auch sie auf das Portal zugreifen können. Die Papierformulare bleiben gültig, der Postweg ist weiterhin offen.Die ESTV informiert die Steuerpflichtigen direkt, wie sie von der Mehrwertsteuer-Onlineabrechnung profitieren können.

MWST-Abrechnung Online - mehr Infos zum Thema


Quelle: Medienmitteilung der ESTV vom 15.09.2015

Verrechnungssteuer - Bundesrat zieht Reformvorhaben zurück

24.06.2015
Der Bundesrat hat heute mitgeteilt, dass er vorderhand auf die vorgeschlagene Reform der Verrechnungssteuer (mit einem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip) verzichten will. Dies unter Anderem aufgrund des negativen Vernehmlassungsergebnisses. Im Sinne eines ersten kleinen Reformschrittes soll aber die Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Kapitalinstrumente der systemrelevanten Banken erweitert und damit die Systemstabilität erhöht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll erneut geprüft werden, ob ein Umbau der Verrechnungssteuer angezeigt ist.Aufgrund des negativen Vernehmlassungsergebnisses hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung auf einen Wechsel Schuldner- zum Zahlstellenprinzip vorerst verzichtet. Er schlägt stattdessen vor, die zeitlich befristete Steuerbefreiung für CoCos und Write-off Bonds zu verlängern. Eine analoge Ausnahmeregelung soll neu auch für Bail-in Bonds geschaffen werden. Sämtliche Ausnahmen sollen am 1. Januar 2017 in Kraft treten und auf fünf Jahre befristet werden. Das EFD wurde beauftragt, bis September 2015 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Darum sollte die Verrechnungssteuer ursprünglich reformiert werden

Die Verrechnungssteuer trägt substanziell zu den Bundeseinnahmen bei und übt eine Sicherungsfunktion für die Einkommens- und Vermögenssteuern aus. Die heutige Ausgestaltung der Steuer hat Verbesserungspotenzial. Schweizerische Konzerne vermeiden die Steuer, indem sie sich über ausländische Gesellschaften finanzieren. Dadurch findet die Wertschöpfung im Ausland statt, den Unternehmen entsteht Aufwand für den Unterhalt der ausländischen Strukturen, und die Sicherungsfunktion der Steuer verfehlt teilweise ihr Ziel. Der Bundesrat hatte, um diesem Missstand entgegenzutreten, im Herbst 2014 ein Gesetzesprojekt initiiert. Die Reform hätte den Kapitalmarkt Schweiz und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer stärken sollen. Technisch wäre dies mit einem Wechsel vom heutigen Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erfolgt.

Ergebnis der Vernehmlassung - lieber zuwarten

Viele Vernehmlassungsteilnehmer anerkennen gemäss Mitteilung des Bundesrates die Vorteile des Reformvorschlags, sprechen sich aber gegen eine Umsetzung der Reform im jetzigen Zeitpunkt aus. Sie plädieren dafür, zunächst die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im internationalen Verhältnis wie auch die Diskussion über die Zukunft des Bankgeheimnisses im Inland abzuwarten.Die Schweizerische Bankiervereinigung lehnt den Reformvorschlag ab und fordert - unterstützt von economiesuisse - stattdessen den teilweisen Übergang zu einem Meldesystem auch im Inland.

Weiteres Vorgehen betreffen Wechsel aufs Zahlstellenprinzip

Vor Ablauf der geplanten Ausnahmebestimmungen für Cocos, Write-off Bonds und Bail-in Bonds soll das Zahlstellenprinzip erneut diskutiert werden. Angesichts des Vernehmlassungsergebnisses soll indes zunächst das Ergebnis der Volksabstimmung über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre" abgewartet werden.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.06.2015

MWST-Praxisänderungen vom 23.6.2015

23.06.2015
Die ESTV hat am 23.06.2015 materielle Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer publiziert. Diese betreffen insbesondere die folgenden Branchen:
  • Transportwesen (Änderungen zollrechtlicher Art)
  • Sport
  • Kultur
  • Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Diese Branchen sollten sich die Änderungen in ihrem Bereich kurz ansehen.Weitere Änderungen betreffen die Saldosteuersätze.

Die MWST-Änderungen vom 23.06.2015 im Überblick

Ziffertitel
Geändert
Stand ab
Stand bis
09 Transportwesen
23.06.2015
01.07.2015
06 Ort der Leistungserbringung
23.06.2015
01.07.2015
24 Sport
23.06.2015
01.07.2015
24 Sport
23.06.2015
01.07.2015
23 Kultur
23.06.2015
01.01.2015
30.06.2015
23 Kultur
23.06.2015
01.07.2015
22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
23.06.2015
01.07.2015
04 Steuerobjekt
23.06.2015
01.07.2015
04 Steuerobjekt
23.06.2015
01.07.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.01.2015
31.05.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
 

MWST: Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes veröffentlicht (mit Kommentar)

25.02.2015

Die Katze (oder besser das Kätzchen) ist aus dem Sack! Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes MWSTG verabschiedet. Die vom Bundesrat nun vorgeschlagene Teilrevision umfasst verschiedene Änderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuersätze und -ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Der Bundesrat beabsichtigt mit der Revision zudem, mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten zu beseitigen. Die Teilrevision des MWSTG bringe für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen steuerlich keine wesentlichen Änderungen, wie der Bundesrat festhält.

MWST - Bestimmungen über Saldosteuersätze ändern

28.11.2014
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst, die bei der Mehrwertsteuer zur Anwendung gelangen. Mit den Anpassungen sollen Abgrenzungsschwierigkeiten behoben werden, die bei der Zuteilung der Branchen und Tätigkeiten zu den einzelnen Saldosteuersätzen aufgetreten sind.

Ziel: Klarere Abgrenzung der Branchen

Seit der letzten Änderung der Verordnung im Jahr 2011 hat sich gezeigt, dass einige Abgrenzungen zwischen Branchen und Tätigkeiten unklar sind. Mit den Änderungen erhalten einzelne Tätigkeiten im Anhang zur Verordnung einen anderen Saldosteuersatz. Einige Tätigkeiten werden neu eingefügt und andere klarer definiert. Vom 15. Juli bis 5. September 2014 führte die ESTV bei den betroffenen Branchenverbänden eine Konsultation durch. Die Änderung der Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Weitere Informationen zum Thema

MWST-Änderungen: Pflicht für ausländische Unternehmen / Gruppenbesteuerung

13.11.2014
Der Bundesrat hat zwei Änderungen der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.

Steuerpflicht ausländischer Unternehmen

Ausländische Unternehmen sind künftig wie Schweizer Unternehmen steuerpflichtig, wenn sie im Inland Lieferungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen und ihr Umsatz in der Schweiz mindestens 100‘000 Franken beträgt. Betroffen sind insbesondere ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Arbeiten im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ausführen. Wie bis anhin von der Steuerpflicht befreit sind ausländische Unternehmen, wenn sie ausschliesslich Dienstleistungen erbringen, die der Bezugsteuer unterliegen, auch wenn sie damit im Inland mehr als 100 000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen.Die Regelung soll bis zum Inkrafttreten der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) gelten und dient der besseren Durchsetzung der Mehrwertsteuerpflicht gegenüber den ausländischen Unternehmen. Mit der Teilrevision des MWSTG ist vorgesehen, dass inländische und ausländische Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig werden, wenn sie weltweit mehr als 100‘000 Franken Umsatz erzielen. Die Teilrevision des MWSTG war bis Ende September 2014 in der Vernehmlassung, welche jetzt ausgewertet wird.

Gruppenbesteuerung für Vorsorgeeinrichtungen

Die zweite Änderung betrifft die Streichung des Artikels 16 Absatz 3 der Mehrwertsteuerverordnung, der die Gruppenbesteuerung für Vorsorgeeinrichtungen in jedem Fall ausschliesst. Diese Bestimmung hatte Eingang in die Verordnung gefunden, weil die solidarische Haftung für Mehrwertsteuerschulden unter Gruppenmitgliedern im Widerspruch zum Recht der beruflichen Vorsorge stand: Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen müssen dem Zugriff Dritter entzogen sein. Der kategorische Ausschluss wurde vom Bundesgericht jedoch als gesetzwidrig beurteilt. Mit der Streichung sind Vorsorgeeinrichtungen nicht mehr grundsätzlich von der Gruppenbesteuerung ausgeschlossen.Im Rahmen der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes wird zur Verbesserung der Rechtssicherheit eine Haftungsbeschränkung für Vorsorgeeinrichtungen auf Gesetzesstufe geprüft.

MWST - Materielle Änderungen im Finanz- und Immobilienbereich

11.09.2014
Die ESTV hat Änderungen der Broschüren 14 Finanzbereich, 17 Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien, 19 Gemeinwesen sowie 26 Betreibungs- und Konkursämter veröffentlicht. Die Links in der folgenden Tabelle führen direkt zu den neuen Bestimmungen.Im Finanzbereich geht es um Änderungen im Zusammenhang mit dem KAG, im Immobilienbereich sowie bei der Änderungen für Gemeinwesen um die Besteuerung von Parkplätzen. Im Bereich der Betreibungs- und Konkursämter schliesslich um die Behandlungen von MWST-Forderungen im Konkursverfahren.
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
19 Gemeinwesen
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
11.09.2014
01.01.2015
17 Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
26 Betreibungs- und Konkursämter
11.09.2014
01.01.2014
31.08.2014
26 Betreibungs- und Konkursämter
11.09.2014
01.09.2014
14 Finanzbereich
11.09.2014
01.01.2015
 

MWST - Neue formelle Anforderungen für Verlagerungsverfahren

30.06.2014
Die ESTV hat heute neue Informationen sowie einen neuen Anwendungsantrag zur Verlagerung der Steuerentrichtung (Verlagerungsverfahren) veröffentlicht. Die Änderungen der formellen Anforderungen treten per 1. Juli 2014 in Kraft.

Verlagerungsverfahren – das ist neu ab dem 1. Juli 2014

Bisher war das Verlagerungsverfahren Mehrwertsteuer (MWST) nur anwendbar, wenn der Wertnachweis (z.B. Rechnung) des ausländischen Versenders resp. Lieferanten folgende Zusatzdaten enthielt:

Bewilligungsnummer + MWST-Nummer des Bewilligungsinhabers