Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort BL

BL - Krankheitskosten: Regierungsrat will Selbstbehalt einführen

22.05.2013
Der Regierungsrat des Kantons Baselland will beim Abzug der Krankheits- und Unfallkosten wie bei der direkten Bundessteuer einen Selbstbehalt von 5 Prozent eingeführen. Primär geht es dabei um die Sanierung des Staatshaushaltes.Der Antrag des Regierungsrates an den Landrat erfolgt im Grunde genommen deshalb, weil das Entlastungsrahmengesetz am 17. Juni 2012 vom Stimmvolk als Gesamtpaket abgelehnt worden war.

Neben Spar- auch weitere Gründe

Der Regierungsrat nennt neben der Entlastung des Staatshaushaltes um jährlich CHF 15 Mio. weitere Gründe, die für die Einführung eines Selbstbehaltes sprächen:
  • Das StHg schreibe deutlich die Einführung eines Selbstbehalts vor; es lege lediglich dessen Höhe nicht fest. Es handle sich bei der Vorlage somit um eine harmonisierungsrechtlich gebotene Regelung (die vorgeschlagene Lösung, wonach nur die 5 Prozent des steuerbaren Reineinkommens übersteigenden Kosten abgezogen werden können, entspricht dem DBG)
  • Die Massnahme liege zudem genau auf der Linie der im November 2011 beschlossenen Verfassungsbestimmung, die verlangt, dass das Ausfüllen der Steuererklärung wenig Zeit in Anspruch nimmt und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand bedeute

Behinderungsbedingte Kosten weiterhin voll abzugsfähig

Keine Einschränkung soll es gemäss Regierungsrat bei der Abzugsfähigkeit von behinderungsbedingten Kosten geben; diese sollen nach wie vor in vollem Umfang abzugsfähig bleiben.

BL - Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer

21.09.2010
Heute werden die Grundstückgewinnsteuern und die Handänderungssteuern im Kanton Basel-Landschaft noch von den Bezirksschreibereien veranlagt und dann zur Kontrolle und zur Eröffnung der Steuer an die Steuerverwaltung geschickt.Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft will die Veranlagung der Grundstückgewinnstuer und der Handänderungssteuern nun der kantonalen Steuerverwaltung übertragen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Eine entsprechende Vorlage zur Anpassung des Steuergesetzes und des Dekrets zum Steuergesetz hat die Regierung heute an den Landrat überwiesen.

Änderungen für Steuerpflichtige

Diese direktionsübergreifende Reorganisation führt zu teilweise neuen Abläufen mit den Steuerpflichtigen. Insbesondere muss der Veräusserer eines Grundstücks künftig die steuerlich relevanten Unterlagen bei der Steuerverwaltung einreichen und mit ihr auch direkt Kontakt haben. Für den Erwerber gibt es hingegen keine wesentliche Änderung zum heutigen Ablauf.

Bezug der Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer bereits heute bei der Steuerverwaltung Basel-Landschaft

Bereits per 1. Januar 2010 erfolgte die Übernahme des Bezugs der Grundstückgewinn-, Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuern durch die kantonale Steuerverwaltung. Bei der nun vorgesehenen Übertragung der Veranlagung handelt es sich um einen folgerichtigen, zweiten Reorganisationsschritt, der im ersten Semester 2011 in Kraft treten soll.

BL - Regierungsrat lehnt Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums ab

09.02.2010
Der Bund hat die Kantonsregierung eingeladen, sich anlässlich einer Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums auszusprechen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt diesen aus seiner Sicht nicht ausgereiften Gesetzesvorschlag ab.

Steuerlast steigt zu stark an

Das als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) vorgeschlagene Bundesgesetz hat die schweizweite Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zum Inhalt. Dabei wird aber nicht einseitig eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung angestrebt, sondern es sollen gleichzeitig auch der allgemeine Abzug der Hypothekarzinsen sowie der Liegenschaftsunterhaltskosten abgeschafft bzw. angepasst werden. Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen ist aber ein wichtiger Bestandteil der geltenden Wohneigentumsförderung. Insbesondere für jüngere Familien und Neuerwerber ist sie sehr bedeutsam. Wenn Schuldzinsen nun nicht mehr zum Abzug gebracht werden können, steigt die Steuerlast stark an. Grosse finanzielle Probleme können sich dadurch ergeben, weshalb verschiedene Familien sich genau überlegen müssten, ob sie sich unter solchen Umständen ein Eigenheim wirklich noch leisten können.Die heute geltende Regelung erweist sich somit immer dann als wohneigentumsfördernd, wenn in der Summe eine negative Liegenschaftsrechnung entsteht. Diese Situation trifft in den meisten Fällen auch im Kanton Basel-Landschaft zu, weshalb der Regierungsrat einen reinen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung klar ablehnt. Nur wenn die Schulden amortisiert sind und kein grösserer Liegenschaftsunterhalt mehr vorgenommen wird, beispielsweise im fortgeschritteneren Alter, und daraus im Ergebnis eine positive Liegenschaftsrechnung entsteht, wird das heutige Modell der Wohneigentumsbesteuerung tatsächlich zur Belastung.Der Bundesrat schlägt in seinem Entwurf noch vor, dass Ersterwerber von selbstbewohntem Wohneigentum die Hypothekarzinsen zeitlich während den ersten 10 Jahren betragsmässig beschränkt abziehen können und dass Kosten für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weiterhin vollumfänglich abzugsfähig sein sollen. Aber auch bei einem solchen Systemwechsel würde immer noch eine Mehrbelastung des Wohneigentums eintreten, weshalb der Regierungsrat nicht bereit ist, einen solchen Wechsel zu unterstützen.

Besteuerung der Zweitwohnungen wird zu kompliziert

Bei einem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung wäre diese auch nicht mehr für Zweitwohnungen aufrechtzuerhalten. Im bundesrätlichen Gegenvorschlag wird dazu festgehalten, dass die Kantone eine spezielle Steuer für selbstgenutzte Zweitliegenschaften erheben sollen. Es müssen dabei aber noch verschiedene verfassungsrechtlich offene Fragen geklärt werden. Auch verkompliziert eine in ihren Grundzügen offen ausgestaltete Zweitliegenschaftssteuer unser Steuersystem, welches doch eben vereinfacht werden sollte. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft steht auch aus diesen Gründen einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ablehnend gegenüber.
Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

BL - Verkehrssteuer wird am 01. Januar fällig

13.11.2009
Die Motorfahrzeugkontrolle verschickt die Verkehrssteuerrechnung neu bereits im November und nicht mehr wie bis anhin erst im Januar. Für die motorisierten Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass die Verkehrssteuer 2010 bereits auf den 1. Januar 2010 fällig wird.Die gesetzliche Grundlage für das Erheben der Verkehrssteuer ist § 5, Abs. 3 des Verkehrsabgabegesetzes. Dort heisst es: "Die Verkehrssteuer ist in der Regel für ein Kalenderjahr im Voraus zu entrichten". Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) hat dem neuen Termin zugestimmt.
Quelle: Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft

BL - Dividendenbesteuerung

11.11.2009
Die Dividendenbesteuerung wird in Basel-Stadt doch gesenkt. Die neue Grossratsmehrheit hat am Mittwoch eine unbestrittene Anpassung des Steuergesetzes an neues Bundesrecht um diesen Schritt ergänzt. Argumentiert wurde mit dem Steuerwettbewerb.2007 hatte der Grosse Rat beim Steuerpaket eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch eine Teilbesteuerung von Dividenden noch knapp abgelehnt. Unterdessen haben die Mehrheiten geändert, und die Senkung der Dividendenbesteuerung überlebte am Mittwoch einen Streichungsantrag der SP mit 49 zu 40 Stimmen.Auch ein Eventualantrag der SP, diese Senkung analog zum Bund auf 60 Prozent zu beschränken statt wie vorgeschlagen analog zu Baselland auf 50 Prozent, scheiterte mit 40 zu 47 Stimmen. So bringt die Senkung Steuerausfälle von rund drei Mio. Fr. im Jahr.

BL - Revidiertes Steuergesetz angenommen

28.09.2009
Im Kanton Baselland werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern gesenkt. Zudem erhalten Unternehmen und deren Eigentümer weitere steuerliche Erleichterungen. Die Stimmberechtigten haben zwei entsprechende Gesetzesrevisionen angenommen.Die Revisionen kosten den Kanton jährlich je rund zehn Millionen Franken an Steuerausfällen.

Steuerrechner 2009

21.09.2009
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2009)Bern (2009)
Luzern (2009)Uri (2009)
Schwyz (2009)Obwalden (2009)
Nidwalden (2009)Glarus (2009)
Zug (2009)Freiburg (2009)
Solothurn (2009)Basel-Stadt (2009)
Basel-Land (2009)Schaffhausen (2009)
Appenzell A.Rh. (2009)Appenzell I.Rh. (2009)
St. Gallen (2009)Graubünden (2009)
Aargau (2009)Thurgau (2009)
Tessin (2009)Waadt (2009)
Wallis (2009)Neuenburg (2009)
Genf (2009)Jura (2009)
Direkte Bundessteuer (2009)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Steuerkarussell

05.08.2009
Das Steuerkarussell bei den Unternehmenssteuern dreht in der Schweiz weiter nach unten. An der Spitze der Dynamik stehen dabei Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel Landschaft, wie der neueste BAK Taxation Index von BAK Basel Economics (BAKBASEL) zeigt.Die effektive Steuerbelastung von Unternehmen in der Schweiz sank im Zeitraum 2007 bis 2009 teils deutlich, wie BAKBASEL am Montag mitteilte. Deutlich verbessert im innerschweizerischen Vergleich hätten sich gemäss einer entsprechenden Studie vor allem Appenzell-Ausserrhoden, Schaffhausen und Baselland.Erstellt wurde die Studie von BAKBASEL und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Im Vergleich der für 16 Kantone vorhandenen Ergebnisse weist Appenzell-Ausserrhoden mit 10,8 Prozent die geringste Unternehmenssteuerbelastung auf, gefolgt von Obwalden mit 11,1 Prozent.

Auch Hochqualifizierte zahlen weniger

Rückläufig sei auch die Steuerbelastung auf dem Einsatz hochqualifizierter Arbeitskräfte, hiess es weiter. Mit Entlastungen würden dabei vor allem St. Gallen und Luzern hervorstechen. An der Spitze lägen Zug, Obwalden und Schwyz mit 24, 24,5 und 24,6 Prozent bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit 100'000 Euro Einkommen.Generell könnten die Steuerunterschiede indes innerhalb von Kantonen grösser sein als zwischen ihnen. Im Index wurde die innerkantonale Streuung erstmals berücksichtigt, wobei alle Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern einbezogen wurden. Wegen der schlechten Finanzlage vieler Kantone erwartet BAKBASEL vorerst eine Verlangsamung des Steuerwettbewerbs.Quelle: sda