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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Busse

Kann man Bussen von der Steuer abziehen?

22.09.2014

Der Bundesrat hat einen Bericht über die steuerliche Behandlung von Bussen verabschiedet. Grundsätzlich wird darin festgehalten, dass Bussen Strafcharakter haben und somit nicht von den Steuern abgezogen werden können. Gleiches gilt für finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter. In Abzug gebracht werden können jedoch gewinnabschöpfende Sanktionen, die einen widerrechtlich erwirtschafteten und steuerbaren Gewinn abschöpfen.

Autobahnvignette: Busse bleibt bei 100 Franken

08.01.2010
Einige Medien haben irrtümlicherweise berichtet, dass sich die Busse für ungültige oder fehlende Autobahnvignetten 2010 von 100 auf 200 Franken erhöhe. Die Busse bleibt Nationalstrasssenabgabejedoch für Vignettenvergehen vorläufig bei 100 Franken; eine Erhöhung tritt voraussichtlich erst ab 2011 in Kraft.Das Parlament hat das neue Nationalstrassenabgabegesetz noch nicht verabschiedet. Die Meldung einer Bussenerhöhung für fehlende oder ungültige Autobahnvignetten ist daher verfrüht. Mit einer Erhöhung des Bussbetrags ist voraussichtlich erst ab 2011 zu rechnen.Die Abgabe muss für das ganze Kalenderjahr bezahlt werden und wird nicht rückerstattet. Die Vignette gilt für die Zeit vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr. Demzufolge ist für Fahrten auf Nationalstrassen erster und zweiter Klasse (Autobahnen und Autostrassen) ab dem 1. Februar 2010 die neue Vignette anzubringen.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>