Die ESTV hat ein neues Kreisschreiben zur Besteuerung von Aktionärsoptionen veröffentlicht. Als Aktionärsoptionen gelten gemäss dem neuen Kreisschreiben 39 ausschliesslich Call- oder Putoptionen, welche eine AG ihren Aktionären unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegen