Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Elektronische

BS - BalTax 2011 zum Download bereit

20.02.2012
Das PC-Programm BalTax Elektronische Steuererklärung 2011 des Kantons Basel-Stadt für natürliche Personen steht als Download im Internet zur Verfügung. Neu besteht die Möglichkeit, die Steuerdaten aus BalTax auch elektronisch über das Internet zu übermitteln. Die Formulare müssen nicht mehr ausgedruckt werden.Es muss nur die Freigabe-Quittung unterzeichnet und zusammen mit dem leeren Hauptformular der Steuererklärung im Original bzw. der Einlagemappe für Steuerunterlagen und den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Thema

 

SG - eTaxes 2011 - Bereit zum herunterladen

19.01.2012
Der Kanton St. Gallen teilt mit, dass die Software eTaxes 2011 nun zum Downloaden bereit ist. eTaxes ist eine Software, auf welcher die Steuererklärung für das Jahr 2011 lokal auf dem PC vorgenommen und elektronisch, via Internet, eingereicht werden kann. Allerdings sind natürlich allfällige Belege sowie eine so genannte "Quittung" ebenfalls noch per physischer Post einzureichen.

eTaxes 2011 St. Gallen – Die wichtigsten Eigenschaften

Die eTaxes-Software des Kantons St. Gallen verfügt über die folgenden Eigenschaften:
  • Elektronische Datenübertragung: Sie können die Stammdaten (die auf der Steuererklärung vorgedruckten Daten) per Internet abrufen und die Steuererklärung elektronisch ebenfalls via Internet einreichen. Beides geschieht über eine gesicherte Verbindung. N.B.: Bisher wurden über 530'000 Steuererklärungen elektronisch eingereicht. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit zum einfachen und sicheren Einreichen der Steuererklärung.
  • Automatische Berechnung: Summen oder Differenzen werden automatisch gebildet und an der richtigen Stelle im Formular eingetragen. Ebenso werden Überträge von Zusatzformularen automatisch eingesetzt.
  • Bildschirmgerechte Aufbereitung der Formulare: Formulare sind vom Format her eher ungeeignet für Computerbildschirme. Deshalb bietet das Programm zusätzlich Eingabemasken, die sich am Bildschirmformat orientieren und deshalb leichter zu bedienen sind. Ein direktes Eintragen der Daten in die Formulare ist aber ebenfalls möglich.
  • Eingabeassistent: Ein Assistent führt Sie durch die verschiedenen Masken und stellt anhand Ihrer Angaben fest, welche Sie benötigen. Über die Menüleiste kann jedoch jede gewünschte Maske schnell und problemlos aufgerufen werden. Auch der Wechsel zwischen Masken- und Formularmodus ist jederzeit bequem möglich.
  • Mehrfacheingaben: Eingabemasken erlauben häufig mehr Einträge, als im Formular vorgesehen sind. Diese werden beim Drucken automatisch auf Zusatzblättern ausgegeben. Im Formular wird nur das Total der Angaben mit einem entsprechenden Hinweis ausgewiesen.
  • Integrierte Wegleitung: Die Wegleitung ist elektronisch verfügbar. Sie kann nach Stichworten durchsucht oder zu bestimmten Punkten der Steuererklärung befragt werden. Auf den Eingabemasken befinden sich Buttons, die Ihnen sogleich die entsprechende Stelle in der Wegleitung anzeigen.
  • Integrierte Kursliste: Die Kursliste ist ebenfalls elektronisch verfügbar. Damit können Sie Ihre Titel bequem und zuverlässig ins Wertschriftenverzeichnis übertragen.
  • Integrierter Steuerkalkulator: Mit dem integrierten Steuerkalkulator können für alle st.gallischen Gemeinden Steuerberechnungen vorgenommen werden.
  • Mandantenfähigkeit: Sie können beliebig viele Steuererklärungen anlegen und ausfüllen. Bereits bestehende Steuererklärungen können Sie per Doppelklick öffnen (Windows/MacOS).
  • Serverbetrieb: Die Steuererklärungen können zentral auf einem Netzwerkserver abgelegt werden, so dass sie von mehreren Personen eingesehen und bearbeitet werden können.

eTaxes 2011 St. Gallen – Systemvoraussetzungen für den Betrieb

Je nach Betriebssystem stellt das Programm gewisse Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit von Computer, Bildschirm und Drucker. Diese sind hier zusammengestellt.Drucker: Mindestens 300 dpi DruckerauflösungBildschirm: Mindestens 800 x 600 Pixel AuflösungWindows 2000 / XP / Vista / 7Mindestens: Pentium 466 MHz, 96 MB RAMJava: Runtime Version 1.6.0 oder höherMac OS XMindestens: Mac OS X 10.3.9 mit installiertem Java 1.4.2 Update 2; 466 MHz, 256 MB RAMHinweis: Benutzer von OS X können die aktuelle Java Runtime über die automatische Softwareaktualisierung beziehen.LinuxMindestens: Pentium 466 MHz, 64 MB RAM; SuSE / Redhat / Mandrake ab Version 7

eTaxes 2011 St. Gallen – Weitere Informationen und Download

ZH - Über 40% der Zürcher können Steuererklärung elektronisch einreichen (mit Kurzkommentar)

12.01.2012
Mehr als 40 Prozent der Bevölkerung des Kantons Zürich können die Steuererklärung dieses Jahr erstmals online ausfüllen und einreichen. Dies betrifft die Steuerpflichtigen in Dietikon, Embrach, Langnau am Albis, Wädenswil, Uster sowie in den grossen Zentren Winterthur und Zürich. Später soll die internetbasierte Steuererklärung auf den ganzen Kanton ausgedehnt werden.Schon heute füllen im Kanton Zürich gegen 60 Prozent der Bevölkerung die Steuererklärung mit der [intlink id="zh-private-tax-2011-bereit-zum-herunterladen" type="post"]Software «Private Tax»[/intlink] am Computer aus. Dies führt zu erheblichen Erleichterungen für die Steuerpflichtigen, da viele Eingaben automatisch erfolgen. Allerdings müssen die Formulare bei Benutzung dieser Software weiterhin ausgedruckt und dem Steueramt physisch eingereicht werden.

Elektronische Steuererklärung voll internetbasiert, Belege müssen aber trotzdem noch eingeschickt werden

Mit der elektronischen Steuererklärung wird dies nicht mehr nötig sein: Sie kann online abgeschickt werden. Die Beilagen und die Freigabequittung müssen allerdings trotzdem noch brieflich eingereicht werden. Für die internetbasierte Steuererklärung muss keine Software mehr installiert werden. Das Ausfüllen wird mit einer Assistenzfunktion unterstützt, welche die Steuerpflichtigen durch die Formulare führt. Der Zeitaufwand für das Ausfüllen für die Steuererklärung soll sich damit nochmals spürbar verringern.

Ausdehnung auf gesamten Kanton ab 2013 geplant

Verläuft das Pilotprojekt erfolgreich, wird die elektronische Steuererklärung ab 2013 im gesamten Kanton angeboten. Als weiteres Ziel sollen mittelfristig auch die Beilagen auf elektronischem Weg übermittelt und die Steuererklärung elektronisch unterzeichnet werden können.

Sicherheit gewährleistet

Bei der Steuererklärung über das Internet ist sichergestellt, dass das Steueramt erst mit dem Übermitteln in den Besitz der Daten gelangt und auch keinen Einblick erhält, wie die Steuerpflichtigen die Formulare ausgefüllt und allenfalls korrigiert haben. Das Projekt ist mit dem Datenschützer des Kantons Zürich abgesprochen.Es wird weiterhin möglich sein, die Steuererklärung auf dem herkömmlichen Weg oder mit der Software «Private Tax» auszufüllen und einzureichen.

Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung

Kommentar

An sich sind Initiativen der Kantone zur Ermöglichung der elektronischen Einreichung der Steuererklärung zu begrüssen, da dank des Wegfallens von Prozessschritten (die Daten liegen bereits in verarbeitbarer Form vor) natürlich mittelfristig auch Kosten eingespart werden können. Allerdings dürfte es angesichts der Entwicklungskosten fraglich sein, ob der Effekt hier einmal zum Tragen kommt. Aus Kundensicht ist der Nutzen gegenüber der Softwareversion leider doch sehr sehr überschaubar,  da ja weiterhin das Unterschriftenblatt sowie die Belege per Post eingesendet werden müssen.
Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig

ZH - Private Tax 2011 - Bereit zum herunterladen

06.01.2012
Der Kanton Zürich teilt mit, dass die Software Private Tax 2011, auf welcher die Steuererklärung für das Jahr 2011 lokal auf dem PC vorgenommen werden kann, bereits zum Downloaden bereit ist.

Private Tax 2011 – Für alle gängigen Betriebssysteme

Die Software steht für alle gängigen Betriebssysteme (Windows, MacOS, Linux) zur Verfügung. Die Daten aus dem Vorjahr können selbstverständlich importiert werden.Die Software enthält eine Online-Wegleitung und die Möglichkeit zur Steuerberechnung. Neu steht ein Eingabeassistent zur Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung. Ebenfalls ist das Formular für die Pauschale Steueranrechnung (Form DA-1) enthalten. Die meisten Abzüge werden automatisch richtig eingesetzt. Jede Steuererklärung kann separat gespeichert werden. Auch der Druck in ein PDF ist möglich.

Private Tax 2011 – auch als CD-Rom erhältlich

Private Tax 2011 kann zum Preis von CHF 6 bei der KDMZ bestellt werden.

Private Tax 2011 - Weitere Informationen und Download

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Download-Seite des Steueramtes Zürich 

FRItax 2011 - Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung

04.01.2012
Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg stellt eine Software (FRItax) zur Verfügung, mit der die Steuererklärung am Computer ausgefüllt werden kann.Mit FRItax können alle Formulare für die natürlichen Personen (einschliesslich Selbstständigerwerbende) elektronisch ausgefüllt werden. Die erfassten Informationen werden in einem zweidimensionalen Barcode zusammengefasst, und die Daten können so bei der KSTV mit einem optischen Leser rasch und sicher erfasst werden. Die Steuerpflichtigen stellen der KSTV die ausgedruckte Steuererklärung, die Beilagen und den Barcode per Post zu.

Weitere Informationen zu FRItax 2011

Direkt zu FRItax für die Steuererklärung 2011

ZH - Zwei Änderungen im Steuergesetz ab 1.1.2012 in Kraft

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat zwei Beschlüsse des Kantonsrates zum Steuergesetz per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt, nachdem dagegen kein Referendum ergriffen worden ist.Zum einen geht es um die Erhöhung der zulässigen Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien. Neu können Verheiratete bis zu CHF 20'000 abziehen; für die übrigen Steuerpflichtigen beträgt der abzugsberechtigte Betrag CHF 10'0000).Weiter geht es um die rechtliche Grundlage für die elektronische Einreichung der Steuererklärung sowie um einen Nachvollzug des Bundesrechts betreffend Nachsteuer und Steuerstrafrecht. Die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige finden allerdings schon seit dem 1. Januar 2010 direkte Anwendung.