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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Fahrzeugsteuer

VD: Révision de la loi sur la taxe des véhicules automobiles et des bateaux

09.11.2021

Le Conseil d’Etat transmet au Parlement son projet de révision de la loi sur la taxe des véhicules automobiles et des bateaux (LTVB). Le nouveau cadre légal répond, à sa mesure, aux objectifs environnementaux de la Confédération et du Canton, ainsi qu’aux évolutions technologiques des véhicules. Par toute une série de dispositions incitatives, par exemple un principe de bonus-malus, le Gouvernement entend ainsi encourager l’achat de véhicules peu polluants ou à motorisation électrique. Son projet prévoit par ailleurs la suppression de la taxe de base pour les véhicules légers et certains allégements spécifiques aux milieux professionnels.

VD

VS - Neuer Ökobonus ab 1.1.2013 in Kraft

30.11.2012
Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) des Kantons Wallis den neuen Ökobonus vorgestellt, welcher am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wird. Fahrzeughaltern mit umweltschonenden Autos, nach festgelegten Kriterien, ermöglicht dieser eine Reduktion von 70% der Fahrzeugsteuer.Ab dem 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 erhalten alle Personenwagen eine Steuerbefreiung von 70%, sofern sämtliche nachfolgend  aufgeführten Kriterien (kumulativ) erfüllt werden:
  • Energieetikette Kategorie A
  • Max. 115 g/km CO2-Ausstoss
  • Partikelfilter (natürlich nur) bei Dieselmotoren
Fahrzeuge die ausschliesslich mit einem Elektromotor angetrieben werden, profitieren ebenfalls vom Ökobonus. Die Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI), Esther Waeber-Kalbermatten, hat den neuen Ökobonus vorgestellt, welcher den aktuellen Ökobonus ersetzt.

LU - Autosteuer: Begünstigung ökologischer Fahrzeuge ab 2012

21.09.2010
Der Kanton Luzern will Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren, welche die Umwelt schonen, bereits ab 2012 steuerlich stärker begünstigen. Der Regierungsrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Er wird sie nun dem Kantonsrat unterbreiten.

Bemessung nach Hubraum und Motorleistung statt nach Steuer-PS

Die Fahrzeugsteuern sollen umweltgerechter gestaltet werden. Schwerpunkt der Revision ist die Bemessung der Steuer für Personenwagen nach einem Mischtarif von Hubraum und Motorleistung. Damit werden gemäss Ansicht des Regierungsrates Energieeffizienz und Umweltbelastung besser abgebildet als mit der heutigen Bemessung nach Steuer-PS.
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Bei grösseren Fahrzeugen Bemessung nach Gesamtgewicht

Grössere Fahrzeuge wie Kleinbusse, Gesellschaftswagen und schwere Motorwagen sollen künftig nach dem Gesamtgewicht und nicht mehr nach der Zahl der Sitzplätze besteuert werden. Das Gesamtgewicht spielt eine massgebliche Rolle für Treibstoffverbrauch und Schadstoffausstoss.

Steuerbefreiung/Steuererleichterungen für die Umweltfreundlichsten Autos und schweren Motorwagen

Das Bonus-Malus-System bleibt bestehen, wurde aber überarbeitet. Personenwagen, die gemäss Energieetikette des Bundes der besten Kategorie angehören und weniger als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, sollen für vier Jahre steuerbefreit werden. Neu soll das Bonus-Malus-System auch für schwere Motorfahrzeuge zur Anwendung kommen. Schwere Motorwagen, die die beste Euro-Norm erfüllen, sollen von einer Steuerreduktion von 50 Prozent profitieren. Der Einnahmenausfall wird kompensiert durch Zuschläge auf Autos und Lastwagen mit starker Umweltbelastung.Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit Elektromotoren sowie Landwirtschaftsfahrzeuge mit Partikelfiltern sollen von der Steuer befreit werden.Personenwagen mit Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Brennstoffzellen- oder Hybridantrieb sollen wie bis anhin ebenfalls steuerlich begünstigt werden.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Luzern</i>