Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Familieninitiative

Familieninitiative - Bundesrat und Kantone lehnen sie ab

09.10.2013
Der Bundesrat und die Kantone lehnen die von der SVP lancierte Familieninitiative ab. Wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) Peter Hegglin gestern darlegten, begünstige die Initiative Einverdienerfamilien steuerlich und schaffe damit eine Ungleichbehandlung zu Zweiverdienerfamilien. Familien mit Kindern würden bereits heute, unabhängig vom gewählten Familienmodell, mit verschiedenen Massnahmen steuerlich entlastet und steuerlich gleich behandelt. Die Initiative könne zudem zu erheblichen Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden führen.

Die Sicht des Bundesrates

Der Bundesrat will eine Familienbesteuerung, welche die Wahl des Familienmodells nicht beeinflusst. Das ist heute bereits so. Seit 2011 werden Familien steuerlich gleich behandelt: Lassen Eltern ihre Kinder entgeltlich durch Drittpersonen betreuen, können sie für die entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag einen Steuerabzug vornehmen. Eltern, die ihre Kinder selber betreuen oder durch Dritte unentgeltlich betreuen lassen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf einen Betreuungsabzug. Für sämtliche Familien mit Kindern, unabhängig von der Wahl des Familienmodells, kommen diverse Abzugsmöglichkeiten hinzu.Gesellschaftspolitischer RückschrittMit der Annahme der Initiative würde sich dies ändern. Die Volksinitiative fordert, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, den gleich hohen oder einen höheren Steuerabzug geltend machen können wie Eltern, die ihre Kinder durch Drittpersonen betreuen lassen. Damit könnten Familien für die Kinderbetreuung einen Steuerabzug beanspruchen, obwohl sie keine zusätzlichen Kosten tragen. Die Initiative würde damit die bestehende steuerliche Gleichbehandlung rückgängig machen. Die traditionelle Einverdienerfamilie, die ihre Kinder selber betreut, würde so steuerlich bevorzugt. Zweiverdienerehen würden diskriminiert.Gleichstellung von Mann und Frau und WirtschaftswachstumDie Einführung des Abzugs für die Kinder-Drittbetreuung hat zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beigetragen. Besonders für Mütter wurde der Wiedereinstieg einfacher und die Erhöhung des Beschäftigungsgrads erleichtert. Dies fördert die Gleichstellung von Mann und Frau in der Familie, bei der Ausbildung und im Beruf. Die zunehmende Erwerbstätigkeit von Müttern sowie die zusätzlichen Arbeitsplätze tragen zum Wirtschaftswachstum und zu Mehreinnahmen bei den Steuern bei. Mit der Annahme der Initiative wären diese gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Errungenschaften gefährdet.

Erhebliche Mindereinnahmen befürchtet

Hinsichtlich der Umsetzung der Initiative würden dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten offen stehen. Eine Variante besteht darin, für die Eigenbetreuung einen Pauschalabzug einzuführen, der dem heutigen Maximalabzug für die Drittbetreuung entspricht. Bei der direkten Bundessteuer, bei der dieser Abzug maximal Fr. 10 100 beträgt, hätte dies Steuerausfälle von rund 390 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Für die Kantons- und Gemeindesteuern würden die Steuerausfälle laut Schätzung der Finanzdirektorenkonferenz rund 1 Milliarde Franken jährlich betragen.

Familienbesteuerung – Bundesrat gegen Privilegierung der Eigenbetreuung von Kindern

20.02.2012
Der Bundesrat möchte die Selbstbetreuung von Kindern nicht steuerlich fördern. Er hat sich am 15.02.2012 gegen die von der SVP eingereichte Initiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» ausgesprochen und das EFD beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Die Volksinitiative  soll demnach ohne Gegenvorschlag vor's Volk kommen.Die Initiative fordert, dass Steuerabzüge für die Eigenbetreuung von Kindern mindestens gleich hoch sein sollen wie die Abzüge für die Fremdbetreuung. Nach Ansicht des Bundesrates würden dadurch Zweiverdienerfamilien, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, benachteiligt. Zweiverdienerfamilien in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen wie Einverdienerfamilien haben durch die Kosten der Fremdbetreuung ein tieferes verfügbares Einkommen, weshalb mit der Familiensteuerreform 2009 ein Fremdbetreuungsabzug eingeführt wurde. Ein neuer Steuerabzug für Eigenbetreuungskosten würde erneut zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von Einverdienerfamilien führen. Den allgemeinen Kinderkosten wird bereits mit dem Kinderabzug und bei der direkten Bundessteuer zusätzlich mit dem Elterntarif Rechnung getragen.

Bundesrat will neutrales Steuerrecht gegenüber Familienmodellen

Das Steuerrecht soll sich nach Auffassung des Bundesrates gegenüber verschiedenen Familienmodellen möglichst neutral verhalten und nicht wie in der Initiative gefordert zur Förderung der traditionell organisierten Familie führen. Der Entscheid zwischen eigener Kinderbetreuung mit Verzicht auf Erwerbstätigkeit und Erwerbstätigkeit mit Fremdbetreuung der Kinder soll nicht steuerlich motiviert sein. Diese Stossrichtung wurde durch die Einführung des Fremdbetreuungsabzugs in der Familiensteuerreform 2009 eingeschlagen und sie würde nach Ansicht des Bundesrates durch die Annahme der Initiative wieder rückgängig gemacht.