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Artikel mit Schlagwort Mehrwertsteuerabrechnung

MWST - neu auch Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einreichen

05.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung. Die EStV hat heute informiert.

MWST-Abrechnung Online

15.09.2015
Ab sofort können die Unternehmen in der Schweiz die MWST-Abrechnung online einreichen.Rund 1,2 Millionen Mehrwertsteuerabrechnungen pro Jahr reichen die Unternehmen bei der ESTV ein. An Spitzentagen sind es bis zu 15 000 Exemplare. Die Online-Mehrwertsteuerabrechnung macht die Papierabrechnung nun überflüssig und ist ab sofort verfügbar, nachdem sie in den vier Kantonen Basel-Stadt, Solothurn, Thurgau und Uri mehrere Monate erfolgreich getestet wurde.Anhand der elektronischen Abrechnungsübersicht sind Korrekturen ganz einfach möglich. Fristverlängerungen lassen sich mit wenigen Klicks beantragen. Unternehmen erhalten eine Nachricht, sobald die nächste Abrechnung zur Verfügung steht. Und auch die Jahresabstimmung kann online eingereicht werden.Die Online-Abrechnung ist sicher dank ESTV SuisseTax, dem neuen E-Government-Portal der ESTV. Es basiert auf den neusten Sicherheitsstandarts. Online abrechnen ist kostenlos, schnell und immer verfügbar.Unternehmen können ihre Treuhänder bevollmächtigen, damit auch sie auf das Portal zugreifen können. Die Papierformulare bleiben gültig, der Postweg ist weiterhin offen.Die ESTV informiert die Steuerpflichtigen direkt, wie sie von der Mehrwertsteuer-Onlineabrechnung profitieren können.

MWST-Abrechnung Online - mehr Infos zum Thema


Quelle: Medienmitteilung der ESTV vom 15.09.2015