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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort OECD

Bundesrat konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

23.05.2023

Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 18. Juni 2023 über die dafür nötige verfassungsrechtliche Grundlage ab. Wird diese Grundlage angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat der Bundesrat die zweite Vernehmlassung zu dieser Verordnung eröffnet.

Bundesrat veröffentlicht Botschaft zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

22.06.2022

Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 Prozent an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 Prozent sollen an Kantone und Gemeinden gehen.

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

10.03.2022

Der Bundesrat will das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umsetzen. Es kommt mit anderen Worten nach dem Willen des Bundesrates zu einer Volksabstimmung über das Projekt als solches.

OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung geplant

12.01.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.

AIA - Bundesrat verabschiedet Botschaften für Schweiz-seitige Umsetzung

06.06.2015
Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft über das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie die Botschaft über die für die Umsetzung des Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) erforderlichen Gesetzesgrundlagen unterbreitet. Die überwiegende Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise stimmten den Vorlagen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu.Die erste Vorlage betrifft das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen. Dieses Übereinkommen, das von der Schweiz am 15. Oktober 2013 unterzeichnet worden ist, regelt die internationale Amtshilfe in Steuersachen. Das Übereinkommen sieht drei Formen des Informationsaustauschs vor: auf Ersuchen, spontan und automatisch. Der Bundesrat beharrt auf seinen im Vernehmlassungsentwurf angebrachten Vorbehalten betreffend den materiellen und zeitlichen Geltungsbereich des Übereinkommens. Für die zur Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz erforderlichen Rechtsgrundlagen beantragt der Bundesrat punktuelle Änderungen im Steueramtshilfegesetz.Die zweite Vorlage, die dem Parlament unterbreitet wird, betrifft die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA), die am 19. November 2014 von der Schweiz unterzeichnet wurde. Damit die Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie diejenigen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch angewendet werden können, braucht es ein entsprechendes Bundesgesetz. Das neue Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege sowie die anwendbaren Strafbestimmungen.Die Umsetzung des Standards über den automatischen Informationsaustausch kann auf zwei Wegen erfolgen: entweder über ein bilaterales Abkommen, wie dasjenige, das am 27. Mai 2015 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union unterzeichnet wurde, oder über die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden, die sich ihrerseits auf das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD abstützt. Für die Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuerfragen zwischen der Schweiz und Australien wurde die zweite Variante gewählt. Der Entwurf befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung.Die Vernehmlassung über beide Vorlagen dauerte vom 14. Januar bis zum 21. April 2015. Die Eidgenössischen Räte werden die Beratungen zu den Vorlagen im Herbst 2015 aufnehmen. Selbst wenn das Referendum ergriffen wird, könnten die gesetzlichen Grundlagen somit Anfang 2017 in Kraft treten, und der erste Informationsaustausch mit den Partnerstaaten im Jahre 2018 erfolgen. Das hatte die Schweiz dem Global Forum im Oktober 2014 in Aussicht gestellt. An besagter Konferenz haben sich rund 100 Staaten verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch einzuführen, rund 50 von ihnen in den Jahren 2016/17 und die übrigen - unter anderem auch die Schweiz - in den Jahren 2017/18. Mit der Umsetzung des neuen Standards für den automatischen Informationsaustausch leistet die Schweiz einen bedeutsamen Beitrag an die Bekämpfung der Steuerhinterziehung.Das Parlament wird nicht nur über die gesetzlichen Grundlagen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt auch über die von der Schweiz unterzeichneten Abkommen befinden müssen. Nebst den Abkommen mit Australien und der EU sind derzeit weitere Abkommen in Verhandlung.

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Automatischer Informationsaustausch AIA: Zwei Vernehmlassungen zur Einführung des AIA eröffnet

14.01.2015
Der Bundesrat hat zwei Vernehmlassungen zum internationalen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnet. Damit soll auch der automatische Informationsaustausch (AIA) ermöglicht werden. Die eine Vorlage betrifft das von der Schweiz 2013 unterzeichnete Amtshilfeübereinkommen von OECD und Europarat. Die zweite Vorlage umfasst die Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden und das Umsetzungsgesetz für den AIA. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz den automatischen Datenaustausch einführen soll, soll später separat dem Parlament vorgelegt werden.Der Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen von OECD und Europarat von 1988, das mittlerweile 69 Staaten unterzeichnet und 43 in Kraft gesetzt haben, gehört heute gemäss Ansicht des Bundesrates zum Standard in der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen. Der neue globale Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern. Bisher haben sich fast 100 Staaten, darunter die Schweiz und alle weiteren wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt.Der Entscheid des Bundesrates, das Amtshilfeübereinkommen zu unterzeichnen und den globalen AIA-Standard umzusetzen, entspricht seiner Strategie für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz, der die internationalen Standards im Steuerbereich und insbesondere jene in Bezug auf die Transparenz und den Informationsaustausch einhält. Die bilaterale Aktivierung des AIA wird schliesslich dann Gegenstand separater Vorlagen sein, die der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden. Verhandlungen mit der EU-Kommission und mit möglichen Partnerstaaten sind am Laufen oder sollen demnächst beginnen. Die Frage des Informationsaustausches innerhalb eines Landes wird vom globalen Standard nicht tangiert und ist auch nicht Gegenstand der beiden Vernehmlassungen.

Amtshilfeübereinkommen OECD/Europarat

Am 15. Oktober 2013 hat der Bundesrat das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) unterzeichnet. Es enthält die materiell-rechtlichen Grundlagen für die Amtshilfe zwischen der Schweiz und den anderen Vertragsparteien. Das Übereinkommen sieht die drei Formen des Informationsaustauschs vor: auf Ersuchen, spontan und automatisch. Der Informationsaustausch auf Ersuchen entspricht dem im Jahr 2009 von der Schweiz übernommenen und seither in zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen vereinbarten OECD-Standard. Mit dem Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen kann die Schweiz die Anzahl Partnerstaaten, mit denen sie standardkonform auf Ersuchen Informationen austauschen kann, erhöhen. Weiter wird mit dem Amtshilfeübereinkommen der spontane Informationsaustausch eingeführt. Beim spontanen Informationsaustausch werden die Informationen nicht nach einem vorgängigen Ersuchen übermittelt, sondern dann, wenn der übermittelnde Staat bei bereits vorhandenen Informationen ein mögliches Interesse eines anderen Staats vermutet. Das Amtshilfeübereinkommen dient zudem als eine der Grundlagen für die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA).Das Amtshilfeübereinkommen sieht neben dem Informationsaustausch weitere Formen der Amtshilfe vor: die Vollstreckungshilfe und die Amtshilfe bei der Zustellung von Schriftstücken. Der Bundesrat schlägt vor, diese weiteren Formen mittels Anbringung eines durch das Amtshilfeübereinkommen als Option vorgesehenen Vorbehalts auszuschliessen. Einzig die direkte Postzustellung von Schriftstücken ausländischer Behörden in der Schweiz und umgekehrt von Schriftstücken Schweizer Behörden ins Ausland soll neu ermöglicht werden. Schliesslich soll durch Anbringung eines weiteren Vorbehalts die zeitliche Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens für vorsätzliche und strafrechtlich verfolgte Steuerdelikte auf einen Zeitraum nach dessen Unterzeichnung durch die Schweiz 2013 beschränkt werden.Der Bundesrat schlägt weiter vor, zwei Erklärungen abzugeben:
  • Erstens, dass die Schweiz betroffene Personen in der Regel über den bevorstehenden Informationsaustausch informieren wird.
  • Zweitens, dass die Schweiz Ersuchen ausländischer Behörden, Steuerprüfungen in der Schweiz durchführen zu dürfen, nicht stattgeben wird.

MCAA und AIA-Gesetz

Die Schweiz hat die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) am 19. November 2014 unterzeichnet. Das MCAA basiert auf dem Gedanken einer einheitlichen Umsetzung des AIA-Standards der OECD. Es stützt sich auf Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens ab, welches zeitgleich in die Vernehmlassung geschickt wird. Das MCAA sieht vor, dass Informationen auszutauschen sind, die nach den Vorschriften des von der OECD mit den G20-Staaten ausgearbeiteten Standards für den automatischen Informationsaustausch gesammelt wurden (gemeinsamer Meldestandard). Inhaltlich legt der gemeinsame Meldestandard fest, wer welche Informationen über welche Konten zu sammeln hat.Nicht alle Bestimmungen des MCAA und des gemeinsamen Meldestandards seien ausreichend detailliert, justiziabel und somit direkt anwendbar, weshalb der Erlass eines flankierenden Bundesgesetzes notwendig sei, so der Bundesrat. Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) regelt die Umsetzung des AIA-Standards und enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege sowie die anwendbaren Strafbestimmungen. Für die Einsichts- und Verfahrensrechte der Betroffenen verweist das AIA-Gesetz grundsätzlich auf das Datenschutzgesetz. Die aus dem Ausland automatisch erhaltenen Informationen können zur Anwendung und Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts verwendet werden.

Weitere Schritte

Die beiden Vernehmlassungen dauern bis zum 21. April 2015. Die Botschaften des Bundesrates an das Parlament sind für den Sommer 2015 vorgesehen, sodass die Eidgenössischen Räte die Vorlagen ab Herbst 2015 beraten könnten. Eine Inkraftsetzung der Rechtsgrundlagen ab Anfang 2017 wäre so auch mit einem allfälligen Referendum möglich. Der erste automatische Informationsaustausch würde dann 2018 erfolgen.

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Schweiz unternimmt weiteren Schritt zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs

19.11.2014
Der Bundesrat hat heute einer Erklärung über die Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zugestimmt. Diese internationale Vereinbarung, die im Rahmen der OECD entwickelt wurde, bildet eine der Grundlagen für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustauschs. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz diesen Datenaustausch einführen soll, wird durch die Unterzeichnung der multilateralen Vereinbarung nicht tangiert, sondern wird später separat dem Parlament vorgelegt werden.Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Am 29. Oktober 2014 haben 51 Staaten und Territorien am Rande der Plenarversammlung des Global Forum in Berlin die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) unterzeichnet. Die Schweiz wie auch andere Staaten, die das MCAA bereits in Berlin unterzeichnet haben, hat angegeben, Daten ab 2017 sammeln und erstmals 2018 austauschen zu wollen.Nachdem sich die Schweiz am 6. Mai 2014 grundsätzlich zur Umsetzung des globalen AIA-Standards bekannt hat, ist die Teilnahme an der MCAA ein folgerichtiger Schritt. Die Vereinbarung steht im Einklang mit den Verhandlungsmandaten, die der Bundesrat am 8. Oktober 2014 beschlossen hat (EU, USA, weitere Staaten).Das MCAA ist eine der Grundlagen für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches in Steuersachen. Weitere Grundlagen bilden das OECD-Europaratsübereinkommen über die Steueramtshilfe, die der Bundesrat 2013 unterzeichnet hat, sowie ein Umsetzungsgesetz, welches die Voraussetzungen im internen Recht für den Datenaustausch mit dem Ausland schafft. Alle diese Vorlagen wird der Bundesrat Anfang 2015 in die Vernehmlassung schicken. Sie werden danach das ordentliche Genehmigungsverfahren - Vernehmlassung der interessierten Kreise, Botschaft des Bundesrates an das Parlament, Genehmigung durch das Parlament und fakultatives Referendum - durchlaufen.Die Frage, mit welchen Ländern der automatische Informationsaustausch umgesetzt werden soll, wird durch die Unterzeichnung des MCAA nicht präjudiziert, da die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten der Bundesversammlung separat zur Genehmigung unterbreitet wird.Das MCAA legt die Bedingungen für den jährlichen Austausch von Kontoinformationen zwischen den zuständigen Behörden zweier Staaten gemäss OECD-Standard fest. Die Liste der Staaten, mit denen Informationen auf automatischer Basis ausgetauscht werden sollen, kann zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.

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