Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-185-D-2020-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2021 informiert.
Steuerabzug
ZH – Neues Merkblatt zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Das kantonale Steueramt Zürich hat ein neues Merkblatt zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand erlassen und im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
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Abzug dritte Säule 2019
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-164-D-2018-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2019 informiert.
Abzug dritte Säule 2018
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-153-D-2017-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2018 informiert.
Abzug dritte Säule 2017
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben2-144-D-2016-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2017 informiert.
Fahrkostenabzug bei Bundessteuer ab 1.1.2016 beschränkt auf 3000 Franken
Unselbstständig Erwerbende dürfen bei der direkten Bundessteuer künftig maximal 3000 Franken für berufsbedingte Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Als Folge des neuen Gesetzes zu Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Berufskostenverordnung auf den 1. Januar 2016 entsprechend angepasst.
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ZH – Pendlerabzug soll analog zum DBG beschränkt werden
Der Regierungsrat des Kantons Zürich schlägt auch bei der Staats- und der Gemeindesteuer – analog zur Bundessteuer – einen Maximalbetrag von 3000 Franken für den Arbeitswegkostenabzug vor. Dank vergleichsweise kleinem betroffenen Personenkreis ist mit wenig Widerstand in Räten und in der Volksabstimmung zu rechnen.
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Abzug Säule 3a 2015
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-122-D-2014-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2015 informiert.
Kann man Bussen von der Steuer abziehen?
Der Bundesrat hat einen Bericht über die steuerliche Behandlung von Bussen verabschiedet. Grundsätzlich wird darin festgehalten, dass Bussen Strafcharakter haben und somit nicht von den Steuern abgezogen werden können. Gleiches gilt für finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter. In Abzug gebracht werden können jedoch gewinnabschöpfende Sanktionen, die einen widerrechtlich erwirtschafteten und steuerbaren Gewinn abschöpfen.