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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuererlass

Steuererlass bei der Direkten Bundessteuer - Verordnung revidiert

15.06.2015
Das EFD hat die totalrevidierte Departementsverordnung über die Behandlung von Gesuchen um Erlass der direkten Bundessteuer verabschiedet. Die Steuererlassverordnung präzisiert das Erlassverfahren, die Voraussetzungen für den Steuererlass und die Ablehnungsgründe. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2016 gleichzeitig mit dem Steuererlassgesetz in Kraft.Mit dem Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über eine Neuregelung des Steuererlasses (Steuererlassgesetz) erhalten die Kantone ab Anfang 2016 die Kompetenz zur Beurteilung aller Erlassgesuche, welche die direkte Bundessteuer betreffen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK), welche nach heutigem Recht Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer im Umfang von mindestens 25‘000 Franken pro Jahr beurteilt, wird aufgehoben.Im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen zum Steuererlass wurde auch die Steuererlassverordnung des EFD grundlegend überarbeitet. Da mehr als die Hälfte der Bestimmungen der bisherigen Verordnung geändert werden, wird diese aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt. Diese umschreibt die in den neuen Gesetzesbestimmungen vorgegebenen Voraussetzungen für den Steuererlass, die Gründe für dessen Ablehnung und das Erlassverfahren näher. Sie tritt gleichzeitig mit dem Steuererlassgesetz auf den 1. Januar 2016 in Kraft.

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Steuererlass - Neuregelung ab 1.1.2016

05.11.2014
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Kantone die alleinige Kompetenz zur Beurteilung der Erlassgesuche bei der direkten Bundessteuer. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) wird aufgehoben. Damit werden Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigt und das Steuersystem wird vereinfacht.Nach geltendem Recht entscheiden die Kantone über Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer im Umfang von bis zu 25 000 Franken pro Jahr. Die EEK beurteilt die Gesuche in höherem Umfang. Künftig behandeln die Kantone alle Erlassgesuche betreffend die direkte Bundessteuer. Sie bestimmen die dafür zuständige kantonale Behörde. Gegen den Entscheid über den Erlass der direkten Bundessteuer können die gleichen Rechtsmittel ergriffen werden wie gegen den Entscheid über den Erlass bei den kantonalen Steuern.Das Parlament hatte das Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses am 20. Juni 2014 angenommen, und die Referendumsfrist ist am 9. Oktober 2014 unbenutzt abgelaufen.

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  • Direkt zum Steuererlassgesetz
  • [intlink id="steuererlass-bundesrat-will-neuregelung" type="post"]Zur Newsmeldung «Steuererlass - Bundesrat will Neuregelung»[/intlink]

Steuererlass – Bundesrat will Neuregelung

23.10.2013
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einem Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses verabschiedet. Künftig sollen die Kantone sämtliche Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer beurteilen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) soll aufgehoben werden. Damit sollen Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigt und das Steuersystem vereinfacht werden.

Regelung nach geltendem Recht – Zweiteilung der Instanzen nach Erlassbetrag

Steuerpflichtige können um den Erlass geschuldeter Steuerbeträge ersuchen, wenn sie sich in einer Notlage befinden. Nach geltendem Recht entscheidet die EEK über Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer im Umfang von mindestens 25‘000 Franken pro Jahr. Die Kantone behandeln Gesuche um den Erlass der direkten Bundessteuer von weniger als 25‘000 Franken pro Jahr sowie die Gesuche um den Erlass der kantonalen und kommunalen Steuern. Im Jahr 2012 entschied die EEK über 56 Erlassgesuche. Diese umfassten Steuerbeträge von insgesamt rund 4,9 Mio. Franken.

Vorgesehene Neuregelung – Entflechtung von Zuständigkeiten und Rechtsmittelweg – Bundesgericht entscheidet in Grundsatzfragen

Alle Gesuche um den Erlass der direkten Bundessteuer sollen nach dem Willen des Bundesrates in Zukunft direkt von den Kantonen beurteilt werden. Die Erlasskommission EEK, die damit überflüssig würde, soll aufgelöst werden. Die Kantone sollen darüber entscheiden, welche kantonale Behörde für den Erlass der direkten Bundessteuer zuständig sein soll.Gegen Entscheide über den Erlass der direkten Bundessteuer sollen sowohl Steuerpflichtige als auch die  ESTV die gleichen Rechtsmittel ergreifen können wie gegen Entscheide über den Erlass der kantonalen Einkommens- und Gewinnsteuer. Neu soll das Bundesgericht im Beschwerdefall als letzte Instanz über so genannte «besonders bedeutende» Fälle urteilen. Damit soll in Grundsatzfragen eine schweizweit einheitliche Rechtsprechung gewährleistet werden.

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Quelle: Medienmitteilung von Bundesrat und EFD vom 23.10.2013

Steuererleichterungen für Start-Ups – Bundesrat ist skeptisch

13.09.2013
Der Bundesrat hat heute den Bericht «Steuerausfälle aufgrund der Steuerbefreiung von Start-up-Unternehmen» verabschiedet. Darin werden – in Erfüllung eines Postulats von Christophe Darbellay – die Auswirkungen von speziellen Steuererleichterungen für Start-Ups, die Innovationen entwickeln, untersucht.In der Schweiz werden jährlich etwa 12‘000 Unternehmen gegründet, wovon sich fünf Jahre nach der Gründung etwa die Hälfte noch wirtschaftlich betätigt. Im nun vorgelegten Bericht prüfte der Bundesrat insbesondere, ob neu gegründete innovative Unternehmen während maximal sechs Jahren
  • von der Stempelabgabe und der Kapitalsteuer befreit werden und
  • ihre Gewinne zu einem sehr vorteilhaften Satz besteuert werden sollen.

Grundsatzproblem: Was ist ein innovatives Unternehmen?

Eine Klassierung dieser Unternehmen in innovative und nicht-innovative Unternehmensgründungen gestaltet sich schwierig und liefert eine grosse Bandbreite an Schätzungen, schreibt der Bundesrat in seinem Bericht.  Darum tut er sich auch mit einer Einschätzung der möglichen Steuerausfälle sehr schwer.Es bestehen gemäss Bundesrat zudem Risiken, namentlich
  • dass «alte» Unternehmen Teile organisatorisch auslagern und als «neue innovative Start-ups» deklarieren würden.
  • dass bestehende Unternehmen, die ihre Unternehmenstätigkeit in innovativer Weise verändern, gegenüber neu Gegründeten Unternehmen einen Nachteil hätten.

Förderungskoordination als weiteres Problem

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass innovative Unternehmen derzeit sowohl mit Hilfe von kantonalen Steuererleichterungen als auch durch die Neue Regionalpolitik gefördert werden können. Auch wird im Rahmen der Erfüllung eines weiteren Postulates geprüft, ob Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung tätig sind, steuerlich gefördert werden können.

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ZH - Erlassgesuche nach Zustellung des Zahlungsbefehles (Verordnungsänderung)

07.12.2012
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat die Weisung über Erlass und Abschreibung von Staats- und Gemeindesteuern neu erlassen. Sie regelt nun auch die Behandlung von Erlassgesuchen, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden.

Kein Eintreten auf Erlassgesuche nach Zustellung des Zahlungsbefehls

Wie bei der direkten Bundessteuer treten die Steuerbehörden auf Erlassgesuche, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 38 Abs. 2 SchKG) eingereicht werden, nicht ein (Randziffer 29 der neuen Weisung). Die neue Weisung gilt ab 1. Januar 2013.

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Quelle: Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich