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Artikel mit Schlagwort Steuregesetz

ZH - Premiere bei Abstimmung zu Steuervorlagen

01.02.2011
Am 15. Mai 2011 findet im Kanton Zürich eine Premiere statt. Es kommen nämlich zum ersten mal überhaupt drei Steuervorlagen zur Abstimmung, die sich gegenseitig ausschliessen: Einerseits eine vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Steuergesetzes («Steuerentlastungen für natürliche Personen»), andererseits zwei dagegen erhobene Gegenvorschläge von Stimmberechtigten: «Eine nachhaltige Steuerstrategie» der Grünliberalen und «Tiefere Steuern für Familien» der SP. Das Problem: Nur eine von diesen drei Vorlagen kann verwirklicht werden. Das kompliziert natürlich das Abstimmungsverfahren ungemein...

Verfahren mit drei Hauptfragen und drei Stichfragen

Die Stimmberechtigten werden am 15. Mai drei Hauptfragen und drei Stichfragen beantworten müssen. In den Hauptfragen können sie sich je für oder gegen jede Vorlage. Und in den Stichfragen können sie für je zwei Vorlagen angeben, welche der beiden Varianten sie bevorzugen.
Der DBG-Handkommentar von Richner/Frei - bringt Sie etwas entspannter durch den Steuererklärungs-Marathon
Aus den Antworten soll dann der Wille der Stimmberechtigten (offenbar geht man doch davon aus oder hofft zumindest, dass diese wissen, wo sie genau ihre Kreuzchen setzen müssen, um den wirklichen Willen auszudrücken [Anmerkung des Autors]) wie folgt ermitteln:
  • Werden alle Vorlagen abgelehnt, bleibt es beim geltenden Recht.
  • Wird eine der drei Vorlagen angenommen, wird sie zum neuen Recht.
  • Werden zwei Vorlagen angenommen, gibt die Stichfrage zu diesen beiden Vorlagen den Ausschlag.
  • Werden alle drei Vorlagen angenommen, gewinnt jene Vorlage, die in den beiden sie betreffenden Stichfragen bevorzugt wird.
Dieses Verfahren ist eine Erweiterung des bekannten Verfahrens für Abstimmungen über zwei einander ausschliessende Vorlagen. Weil es am 15. Mai um drei Vorlagen geht und nicht (wie zuletzt sehr oft der Fall) um zwei, braucht es jedoch drei Hauptfragen und drei Stichfragen.

Zweifelsfreier Wille? Skepsis ist angebracht

Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte ist der Regierungsrat zuständig, das Abstimmungsverfahren bei drei einander ausschliessenden Vorlagen festzulegen. Der Regierungsrat hat andere, weniger aufwendige Verfahren geprüft, aber verworfen.Offenbar wäre es möglich gewesen, die Stimmberechtigten in zwei Volksabstimmungen über die Vorlagen entscheiden zu lassen. Der Regierungsrat ist hier der Ansicht, der Aufwand eines zweimaligen Urnengangs und Abstimmungskampfes in derselben Sache liesse sich nicht rechtfertigen.Nach Meinung des Autors ist hier aus demokratischer Sicht (die Komplexität ist, wenn man das Verfahren anschaut, doch als erheblich komplexer anzusehen als bei einer einfachen Abstimmung oder - selber je nach Formulierung der Titel der jeweiligen Gegenvorschläge schon ein Grenzfall punkto Willenskundgabe - bei der üblichen Variantenabstimmung) und insbesondere hinter den Motiven des Regierungsrates (Einsparung von Kosten) ein grösseres Fragezeichen zu setzen, hat der Kanton Zürich – insbesondere betrifft dies allerdings den Kantonsrat – die Tatsache, dass überhaupt dieses Problem entstanden ist,  sich selber zuzuschreiben. Mit Beschluss vom 30. September 2009 beantragte der Regierungsrat nämlich dem Kantonsrat, den Gegenvorschlag «Eine nachhaltige Steuerstrategie» insoweit für ungültig zu erklären, als damit das Strassengesetz geändert werden sollte.  Der Kantonsrat erklärte den Gegenvorschlag anschliessend sogar vollständig für ungültig...was aber das Bundesgericht anders sah und die vollständige Ungültigerklärung aufhob.
Kommentiert von: Peter Bättig, lic. iur.