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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Volksinitiative

ZH - Volksinitiative «Steuerbonus für Dich» definitiv ungültig

22.10.2014
Im Oktober 2012 war die Volksinitiative «Steuerbonus für Dich (Kantonale Volksinitiative für eine direkte Steuererleichterung für die unteren und mittleren Einkommen)» eingereicht worden. Die Initiative sah eine einmalige Umverteilungssteuer für natürliche Personen ab einem Vermögen von 3 Millionen Franken und juristische Personen ab einem Kapital von 5 Millionen Franken vor. Mit dieser Umverteilungssteuer sollten Steuerboni für Alleinstehende mit einem Einkommen bis 100‘000 Franken bzw. für Verheiratete mit einem Einkommen bis 150‘000 Franken finanziert werden; der Steuerbonus sollte 5000 bzw. 10‘000 Franken sowie für jedes minderjährige unterhaltspflichtige Kind 3000 Franken betragen.Auf Antrag des Regierungsrats erklärte der Kantonsrat mit Beschluss vom 29. April 2013 die Volksinitiative für ungültig, da sie temporär zu verfassungswidrigen Brüchen und Sprüngen in der Steuerbelastung geführt hätte. In der Folge wurde gegen den Beschluss des Kantonsrats Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.Gemäss dem heute eingegangenen Urteil des Bundesgerichts wurde nunmehr diese Beschwerde abgewiesen (Urteil der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 7. Oktober 2014, 1C_586/2013).

SH - Volksinitiative "Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre" zustande gekommen

17.09.2014
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat die am 8. September 2014 eingereichte kantonale Volksinitiative "Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre" als zustande gekommen erklärt. Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'250 gültige Unterschriften auf sich.

Kerninhalt der Initiative

Personen, die mehr als zehn Prozent des Kapitals einer Firma besitzen, müssen ihre Einkünfte aus dieser Beteiligung (zB Dividenden) heute nur zur Hälfte versteuern. Die Initiative verlangt die Rückkehr zur vollen Besteuerung und damit die Gleichstellung solcher Einkünfte mit Löhnen und Renten.

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