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Duty free-Einkauf soll auch für ankommende Flugpassagiere möglich werden

12.03.2010
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Duty-free-shops sollen in den Schweizer Flughäfen künftig auch für ankommende Passagiere offen stehen.Die Möglichkeit des abgabenfreien Einkaufs bei Ankunft aus dem Zollausland soll gemäss der Idee des Bundesrates die Attraktivität der Schweizer Zollflugplätze gegenüber ausländischen Flughäfen steigern und ihnen einen Standortvorteil verschaffen. Mit der zu erwartenden Verlagerung der Einkäufe vom Ausland in die Schweiz würden zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen und Mehrerträge in den Zollfreiläden erwirtschaftet. Dadurch entstünden in einer konjunkturell angespannten Lage zusätzliche Impulse an die Schweizer Wirtschaft.

Anpassung diverser Erlasse nötig

Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit nicht nur nach dem Ausland abfliegende, sondern auch aus dem Ausland ankommende Passagiere abgabenfrei in Zollfreiläden einkaufen können. Nach geltendem Recht müssen die in Zollfreiläden gekauften Waren aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden, damit Abgabenfreiheit zugestanden wird. Mit der Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung in Form eines Mantelerlasses (Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen) wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen, dass in Zollfreiläden gekaufte Waren nicht zwingend nach dem Zollausland ausgeführt werden müssen und dass dadurch der abgabenfreie Einkauf auch bei Ankunft aus dem Zollausland ermöglicht wird.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>