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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Weisung

ZH - Sozialabzüge und Steuertarif bei nicht gemeinsamer Sorge - Anpassung

19.08.2015
Die Weisung der Zürcher Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife und das Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Gewährung von Sozialabzügen und die Anwendung der Steuertarife bei Familien wurden an die erfolgten Gesetzesänderungen angepasst.Die angepasste Weisung der Finanzdirektion (ZStB Nr. 20/004) und das angepasste Merkblatt des kantonalen Steueramtes (ZStB Nr. 20/013) berücksichtigten die auf den 1. Januar 2015 in Kraft getretene Teilrevision des Steuergesetzes, mit welcher die Besteuerung bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht gemeinsam besteuerter Eltern neu geregelt bzw. an die seit 1. Januar 2011 gültige Regelung bei der direkten Bundessteuer angeglichen wurde.

Das ist insbesondere neu

Bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge nicht gemeinsam besteuerter Eltern wird neu der Kinderabzug hälftig aufgeteilt, wenn keine Unterhaltsbeiträge geltend gemacht werden. Der Verheiratetentarif steht in diesen Fällen dem Elternteil zu, der mit dem Kind zusammenlebt und aus dessen versteuerten Einkünften der Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestritten wird.

Anwendbarkeit der neuen Regelung

Die angepasste Weisung und das angepasste Merkblatt finden ab der Steuerperiode 2015 Anwendung.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Amtsmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich vom 19.08.2015

ZH - Sozialabzüge und Steuertarife - Anpassung Weisung und Merkblatt

09.07.2014
Heute wurden die angepasste Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife und das entsprechend überarbeitete Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Gewährung von Sozialabzügen und die Anwendung der Steuertarife bei Familien veröffentlicht.

Gründe für die Anpassung

Die Anpassung wurde aus folgenden Gründen nötig:
  • Per 1.1.2013 trat die Teilrevision des Steuergesetzes in Kraft, mit welcher der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten neu geregelt wurde (Ersatz des bisherigen Sozialabzugs durch einen allgemeinen Abzug),
  • Per 1.1.2014 traten Änderungen des StHG in Kraft, nach welcher Ehegatten ab Beginn der Steuerperiode, in der sie heiraten, gemeinsam veranlagt werden,
  • Die neue Rechtsprechung sowie das [intlink id="kreisschreiben-30-zur-ehepaar-und-familienbesteuerung-nach-dem-bundesgesetz-uber-die-direkte-bundessteuer-dbg" type="post"]Kreisschreiben Nr. 30 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Ehepaar- und Familienbesteuerung nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)[/intlink] mussten berücksichtigt werden.
Die angepasste Weisung und das angepasste Merkblatt finden ab der Steuerperiode 2013 Anwendung.

Direkt zu den neuen Dokumenten

ZH - Erlassgesuche nach Zustellung des Zahlungsbefehles (Verordnungsänderung)

07.12.2012
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat die Weisung über Erlass und Abschreibung von Staats- und Gemeindesteuern neu erlassen. Sie regelt nun auch die Behandlung von Erlassgesuchen, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden.

Kein Eintreten auf Erlassgesuche nach Zustellung des Zahlungsbefehls

Wie bei der direkten Bundessteuer treten die Steuerbehörden auf Erlassgesuche, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 38 Abs. 2 SchKG) eingereicht werden, nicht ein (Randziffer 29 der neuen Weisung). Die neue Weisung gilt ab 1. Januar 2013.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich

TG - Weisungsänderungen auf 1.1.2012

07.01.2012
Die Steuerverwaltung Kanton Thurgau hat auf 2012 verschiedene Weisungsänderungen publiziert. Zwar handelt es sich teilweise um periodische Aktualisierungen, die zu weniger spektakulären Änderungen Anlass gegeben haben, jedoch sind auch einige Praxisänderungen dabei, etwa zur Besteuerung des Liquidationsgewinnes bei Erben oder hinsichtlich der Stundung von Steuerschulden.

Änderungen von Weisungen des Kantons Thurgau auf den 1.1.2012 im Überblick

Im Folgenden die wesentlichsten Änderungen.
Weisung Nr. Name Grund
34 Nr. 26Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien Präzisierung
34 Nr. 27Allgemeine Abzüge - Ansätze Übersicht inkl. Steuerperiode 2012
36 Nr. 1Sozialabzüge Übersicht inkl. Steuerperiode 2012
38b Nr. 2Liquidationsgewinnbesteuerung bei Erben Praxisänderung
83 Nr. 1Verlustrücktrag bei juristischen Personen neu (aber keine Praxisänderung)
164 Nr. 2Fristwiederherstellung textliche Überarbeitung
179a Nr. 1Revisionsverfahren textliche Überarbeitung
191 Nr. 1Zinsen, Bezugslimiten Übersicht inkl. Steuerperiode 2012
193 Nr. 1Stundung oder Ratenzahlung Praxisänderung
196 Nr. 1Sicherstellung/Arrest textliche Überarbeitung

Quelle: Steuerverwaltung Kanton Thurgau

LU - Änderungen im Steuerbuch per 1.1.2012

06.01.2012
Der Kanton Luzern hat heute über die zahlenmässig relativ umfangreichen Änderungen im Luzerner Steuerbuch per 1.1.2012 informiert. Während vielerorts einfach gewisse periodische Aktualisierungen vorgenommen worden sind, enthalten die Neuerungen auf den 1.1.2012 auch einige Praxisänderungen, inhaltliche Ergänzungen sowie Änderungen der Voraussetzungen für gewisse Abzüge.

Änderungen im Steuerbuch Luzern auf den 1.1.2012 im Überblick

Im Folgenden die Änderungen im Überblick.
Thema / wesentliche Änderung / Ergänzung Fundstelle / Neuer Text
Ausländische Hypothekargläubigerinnen und Hypothekargläubiger: Aktualisierung Merkblatt DBABand 1 Steuerpflicht:Weisungen StG § 10/110 Nr. 1 Ziff. 7
Subventionen für Energiesparmassnahmen bei der direkten Bundessteuer: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 23 Nr. 1 Ziff.1
Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b: Stand 31. Dezember 2010Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 27 Nr. 1 Ziff. 2
Mietwertansätze 2012Band 1 Einkommenssteuer.Weisungen StG § 28 Nr. 2
Herabsetzung des Mietwertes in Härtefällen: Anpassung der Limiten an die TeuerungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 28 Nr. 5
Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a); Link: Stand 31. Dezember 2010Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 29 Nr. 4 Ziff. 2
Anrechenbare Arbeitstage pro Jahr: PraxisänderungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 1 Ziff. 1
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 2 Ziff. 1.1
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 3 Ziff. 4.3.2
Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt: Praxisänderung Berechnung UnterkunftskostenBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 2 Ziff. 3
Voraussetzungen Abzug Weiterbildungs- und Umschulungskosten: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 33 Nr. 4 Ziff. 4
Liegenschaftsunterhalt, Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen: ErgänzungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 39 Nr. 4 Ziff. 4 und 4.6
Tabelle zur Berechnung der grösstmöglichen 3a-Guthaben: Stand 31. Dezember 2012Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 4 Anhang
Prämienverbilligung: Aktualisierung Ansätze 2012Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 6 Ziff. 2
Kosten bei Heimaufenthalt: Anpassung an neue PflegefinanzierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 8 Ziff. 4.4.2
Parteispenden: Ergänzung ParteienBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 10 Ziff. 1
Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer: Hinweise auf Abzüg 2012Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr 10 Ziff. 2
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 40 Nr. 11 Ziff. 2
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 2 Ziff 2
Band 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 2
Band 1 Einkommmenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 5 Ziff. 2
Berücksichtigung des Kindervermögens im Zusammenhang mit der Gewährung des Kinderabzugs: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 2 Ziff. 1.1
Keine pro rata temporis Gewährungn des Kinderabzugs: Aktualisierung der RechtsprechnungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 2 Ziff. 1.1
Kinderbetreuungsabzug: Präzisierung Eigenbetreuungsabzug/FremdbetreuungskostenBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 1
Fremdbetreuungskostenabzug infolge Ausbildung: PräzisierungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 4 Ziff. 1.2
Kinderabzug ab Steuerperiode des Mündigkeitseintritts: Hinweis auf RechtsprechungBand 1 Einkommenssteuer:Weisungen StG § 42 Nr. 5 Ziff. 1
Steuerwert von Motorfahrzeugen: Aktualisierung TabelleBand 1 Vermögenssteuer:Weisungen StG § 44 Nr. 1 Ziff. 2
Sanierung: Verweis auf KS EStVBand 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 38/80 Nr. 1 Ziff. 2
Kirchgemeinden/Stifte, Klöster/Strassengenossenschaften/Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen: neuer Gewinnsteuersatz ab 2012Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 70 Nr. 4 Ziff. 4
Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 70 Nr. 5 Ziff. 5
Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 77 Nr. 2 Ziff. 3
Band 2 Unternehmenssteuerrecht:Weisungen StG § 79/92/93 Nr. 1 Ziff. 3
Weisungen zur Quellensteuer: AktualisierungBand 2 Quellensteuer:Weisungen StG § 101 - 123
Merkblätter Quellenbesteuerung: AktualisierungBand 2 Quellensteuer:Anhänge 1-6, 8 und 10
Bekanntgabe von Steuerfaktoren: PräzisierungBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 134 Nr. 1 Ziff. 3.2
Unterzeichnung der Steuererklärung durch einen Ehegatten: Aktualisierung PublikationsdatenBand 2 Verfahren:Weisungen StG § 138 Nr. 1 Ziff. 3
Steuerausscheidung bei selbständiger ErwerbstätigkeitErgänzung EigenkapitalzinsBand 2 SteuerausscheidungWeisungen StG § 179 Nr. 6 Ziff. 2
Rückerstattung von Vorauszahlungen durch die Bezugsbehörde: Anpassung der LimiteBand 2a Bezug:Weisungen StG § 189 - 198 Nr. 4 Ziff. 4
Vollstreckbarkeitsbescheinigung für Rechtsöffnungsentscheide: Neuregelung aufgrund der neuen Schweizerischen ZivilprozessordnungBand 2a Bezug:Weisungen StG § 189 - 198 Nr. 13 Ziff. 3.2
Sicherung der Steuer; Arrestort: PräzisierungBand 2a Bezug:Weisungen StG § 203 - 206 Nr. 1 Ziff. 2.2
Gesetzliches Grundpfandrecht: Ergänzung aufgrund GesetzesänderungBand 2a Bezug:Weisungen StG §203 - 206 Nr. 1 Ziff. 3.1.1 und 3.1.2
Zinssätze 2012: AktualisierungBand 2a Bezug:Weisungen StG Steuerbezug / Anhang 9
Musterbrief Eintragung gesetzliches Pfandrecht nach § 206 StGBand 2a Bezug:Weisungen StG Steuerbezug / Anhang 13
Entäusserung oder Verzicht auf Einkommen und Vermögen: Hinweis auf RechtsprechungBand 2a Erlass:Weisungen StG § 200 Nr. 1 Ziff. 5.2.4
Bussenverfügung bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten: Hinweis auf RechtsprechungBand 2a Steuerstrafrecht:Weisungen StG § 208 Nr. 1 Ziff. 4
Ausserkantonaler Liegenschaftshandel: Anpassung aufgrund SteuergesetzrevisionBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 1 N 19
Grundstückgewinne der SBB: Hinweis auf neue Kreisschreiben der EStV und der SSKBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 5 N 4
Grundsätze Erwerbspreis: Hinweis auf RechtsprechungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 9 N 1
Regelung Verzinsung bei Nachsteuerveranlagungen der GGSt: (neu)Band 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 31 N 4a
Band 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 31 N 7
Band 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 38a N 1
Pfandrecht GGSt: Ergänzung aufgrund GesetzesänderungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG § 32 N 2
Richtlinien zur Abgrenzung zwischen Anlage- und Unterhaltskosten: ErgänzungBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG Anhang 3 Ziff. 6
Musterentscheid Veranlagungsverfügung: Rechtsspruch betreffend Verzinsung und PfandrechtBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG Anhang 4
Musterentscheid Akontorechnung: Rechtsspruch betreffend PfandrechtBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG Anhang 5
Musterbrief Eintragung gesetzliches Pfandrecht für GGSt und HStBand 3 Grundstückgewinnsteuer:Weisungen GGStG Anhang 7
Steuerbezug: Ergänzung gesetzliches PfandrechtBand 3 Handänderungssteuer:Weisungen HStG § 19 - 21 N 3
Handänderungssteuer bei Teilerbteilung: Präzisierung und Ergänzung BeispieleBand 3 Handänderungssteuer:Weisungen HStG § 3 N 8 und 10a
Handänderungswert; Ausnahmen der Mehrwertsteuerpflicht: PräzisierungBand 3 Handänderungssteuer:Weisungen HStG § 7 N 3a
Übersicht Nachkommen-Erbschaftssteuer: AnpassungBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG § 3 f. Nr. 1 Ziff. 2.1
Pfandrecht ESt: Ergänzung aufgrund GesetzesänderungBand 3 Erbstschaftssteuer:Weisungen EStG § 9a f. Nr. 1 Ziff. 2
Muster-Veranlagungsentscheid Erbschaftssteuer: AnpassungBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG Anhang 1
Musterbrief Eintragung gesetzliches Pfandrecht für EStBand 3 Erbschaftssteuer:Weisungen EStG Anhang 2
Schatzungswesen: Verlängerung des laufenden NeuschatzungsbeschlussesBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG I / 6
Schatzungswesen; Anhang/Tabellen: AktualisierungenBand 4 Schatzungsgesetz:Weisungen SchG Anhang/Tabellen
Band 5 Rundschreiben Nr. 7 (Kreiseinteilung) und Nr. 8 (Steuerkommissionen) nicht mehr im Steuerbuch publiziert.neu unter www.steuern.lu.ch / Über uns

Quelle: Steuerbuch Luzern, aktualisierungen, Newsletter der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern vom 06.01.2012.

TG - Viele Weisungen überarbeitet

04.03.2011
Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau hat im Laufe der ersten zwei Monate des Jahres 2011 bei etlichen Weisungen der Steuerpraxis wichtige Änderungen, Ergänzungen oder Präzisierungen vorgenommen. Die Steuerverwaltung weist darauf hin, dass die die Quellensteuer betreffenden Weisungen derzeit noch nicht auf dem neuesten, die Revision berücksichtigenden Stand sind.

Steuern Kanton Thurgau - Überarbeitete Weisungen Januar/Februar 2011

Weisung Nr. Name Grund Datum
StP 2 Nr. 5Steuerausscheidung - bewegliches PrivatvermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 2 Nr. 17Steuerausscheidung - TeilbesteuerungsverfahrenGesetzesänderung01.01.11
StP 20b Nr. 1Teilbesteuerung Einkünfte Beteiligungen im GeschäftsvermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 22 Nr. 1Einkünfte aus beweglichem VermögenGesetzesänderung01.01.11
StP 30 Nr. 6AbschreibungenPraxisänderung01.01.11
StP 34 Nr. 19Versicherungsprämien sowie Zinsen von SparkapitalienGesetzesänderung Bund01.01.11
StP 34 Nr. 24KinderbetreuungskostenGesetzesänderung01.01.11
StP 34 Nr. 26Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische ParteienGesetzesänderung01.01.11
Stp 36 Nr. 6Kinder- und Ausbildungsabzüge getrennt besteuerter ElternGesetzesänderung Bund01.01.11
StP 37 Nr. 1Berechnung der EinkommenssteuerGesetzesänderung01.01.11
StP 38b Nr. 1LiquidationsgewinneGesetzesänderung01.01.11
StP 43 Nr. 1Bewertung VermögenGesetzes-/Praxisänderung01.01.11
StP 79 Nr. 8Ersatzbeschaffung von BeteiligungenGesetzesänderung01.01.11
StP 86a Nr. 1Veräusserung Mehrheitsbeteiligung an ImmobiliengesellschaftGesetzesänderung01.01.11
StP 127 Nr. 1Wirtschaftliche HandänderungGesetzesänderung01.01.11
StP 137 Nr. 1HandänderungssteuerPräzisierung01.01.11
StP 191 Nr. 1Zinsen, BezugslimitenGesetzesänderung01.01.11
StP 198 Nr. 1Gesetzliches PfandrechtGesetzesänderung01.01.11
StP 204 Nr. 1NachsteuerverfahrenPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 208 Nr. 1SteuerhinterziehungPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 210 Nr. 1Teilnahme an einer SteuerhinterziehungPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 211 Nr. 1Verheimlichung oder Beiseiteschaffen von NachlasswertenPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 215 Nr. 1SteuerbetrugPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 216 Nr. 1Nichtablieferung von QuellensteuernPräzisierung/Ergänzung01.01.11
StP 23 Nr. 2Entgeltliches und unentgeltliches WohnrechtPraxisänderung24.02.11
StP 31 Nr. 1Ersatzbeschaffung von AnlagevermögenPräzisierung/Ergänzung24.02.11
StP 162 Nr. 1ErmessensveranlagungPraxisänderung24.02.11

SZ - Neue Weisungen im Steuerbuch Schwyz

04.03.2011
Im Laufe des Februar ist im Kanton Schwyz eine neue Weisung über den Abzug von Liegenschaftskosten veröffentlicht worden. Die neue Weisung enthält im Anhang auch einen Ausscheidungskatalog, der im Detail aufzeigt, welche Liegenschaftskosten wie weit zum Abzug zugelassen werden.Diverse andere Weisungen wurden überarbeitet und stehen in geänderter Form seit Kurzem ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Neue Weisungen Steuerbuch Schwyz - Direkt zu den Downloads

SZ - Neue Weisung zur Besteuerung von Kapitalleistungen aus privater Leibrentenversicherung

07.04.2010
Die kantonale Steuerverwaltung Schwyz hat im Steuerbuch die neue Weisung zur Besteuerung von Kapitalleistungen aus privater Leibrentenversicherung veröffentlicht. Die Weisung, die online erst heute veröffentlicht worden ist, trägt das Datum vom 19.01.2010.

Kerninhalt der neuen Weisung

A. Rückkauf

1 Erfolgt der Rückkauf einer privaten Leibrentenversicherung während der Rentenlaufzeit, wird die Kapitalleistung im Umfang von 40 % gesondert vom übrigen Einkommen zum Sondersatz für besondere Kapitalleistungen bzw. Kapitalleistungen aus Vorsorge (kantonal ein Fünfundzwanzigstel der Kapitalleistung; bundessteuerlich ein Fünftel des ordentlichen Tarifs) besteuert.2 Erfolgt der Rückkauf einer privaten Leibrentenversicherung während der Aufschubzeit, wird die Kapitalleistung gemäss Randziffer 1 besteuert, sofern die Kriterien nach § 21 Abs. 1 Bst. a StG bzw. Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG (mind. 5 Jahre Vertragsdauer, Auszahlung nach dem 60. Altersjahr, Vertragsabschluss vor dem 66. Altersjahr) erfüllt sind. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird der effektive Ertragsanteil (Auszahlungsbetrag abzüglich Prämie) zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.3 Gesetzesgrundlagen: § 21 Abs. 1 StG; § 23 Abs. 4 StG i.V.m. § 38 StG; Art. 20 Abs. 1 DBG; Art. 22 Abs. 3 DBG i.V.m. Art. 38 DBG.

B. Prämienrückgewähr im Todesfall

4 Rückgewährleistungen im Todesfall unterliegen im Umfang von 40 % der Einkommenssteuer und (in anderen Kantonen) zu 60 % der Erbschaftssteuer. Dabei spielt keine Rolle, ob die Rückgewährsumme einer versicherungsvertraglich begünstigten Person zufällt oder aber mangels Begünstigung in den Nachlass fällt.5 Die Besteuerung des der Einkommenssteuer unterliegenden Teils erfolgt gesondert vom übrigen Einkommen zum Sondersatz für besondere Kapitalleistungen bzw. Kapitalleistungen aus Vorsorge (kantonal ein Fünfundzwanzigstel der Kapitalleistung; bundessteuerlich ein Fünftel des ordentlichen Tarifs).6 Gesetzesgrundlagen: § 23 Abs. 4 StG i.V.m. § 38 StG; Art. 22 Abs. 3 DBG i.V.m. Art. 38 DBG.

C. Schlussbestimmungen

I. Inkrafttreten

7 Diese Weisung tritt sofort in Kraft. Sie ersetzt die Weisung mit gleichem Titel vom 22. Juni 2006.

SZ - Weisung 70.31 zur Besteuerung von Kapitalleistungen aus privater Leibrentenversicherung

19.01.2010
Der Vorsteher der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat am 19.01.2010 folgende Weisung erlassen:

A. Rückkauf

  1. Erfolgt der Rückkauf einer privaten Leibrentenversicherung während der Rentenlaufzeit, wird die Kapitalleistung im Umfang von 40 % gesondert vom übrigen Einkommen zum Sondersatz für besondere Kapitalleistungen bzw. Kapitalleistungen aus Vorsorge (kantonal ein Fünfundzwanzigstel der Kapitalleistung; bundessteuerlich ein Fünftel des ordentlichen Tarifs) besteuert.
  2. Erfolgt der Rückkauf einer privaten Leibrentenversicherung während der Aufschubzeit, wird die Kapitalleistung gemäss Randziffer 1 besteuert, sofern die Kriterien nach § 21 Abs. 1 Bst. a StG bzw. Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG (mind. 5 Jahre Vertragsdauer, Auszahlung nach dem 60. Altersjahr, Vertragsabschluss vor dem 66. Altersjahr) erfüllt sind. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird der effektive Ertragsanteil (Auszahlungsbetrag abzüglich Prämie) zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.
  3. Gesetzesgrundlagen: § 21 Abs. 1 StG; § 23 Abs. 4 StG i.V.m. § 38 StG; Art. 20 Abs. 1 DBG; Art. 22 Abs. 3 DBG i.V.m. Art. 38 DBG.

B. Prämienrückgewähr im Todesfall

  1. Rückgewährleistungen im Todesfall unterliegen im Umfang von 40 % der Einkommenssteuer und (in anderen Kantonen) zu 60 % der Erbschaftssteuer. Dabei spielt keine Rolle, ob die Rückgewährsumme einer versicherungsvertraglich begünstigten Person zufällt oder aber mangels Begünstigung in den Nachlass fällt.
  2. Die Besteuerung des der Einkommenssteuer unterliegenden Teils erfolgt gesondert vom übrigen Einkommen zum Sondersatz für besondere Kapitalleistungen bzw. Kapitalleistungen aus Vorsorge (kantonal ein Fünfundzwanzigstel der Kapitalleistung; bundessteuerlich ein Fünftel des ordentlichen Tarifs).
  3. Gesetzesgrundlagen: § 23 Abs. 4 StG i.V.m. § 38 StG; Art. 22 Abs. 3 DBG i.V.m. Art. 38 DBG.

C. Schlussbestimmungen

I. Inkrafttreten

  1. Diese Weisung tritt sofort in Kraft. Sie ersetzt die Weisung mit gleichem Titel vom 22. Juni 2006.

II. Publikation

  1. Diese Weisung wird im Steuerbuch und im Internet publiziert.