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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

AG – Verkehrssteuergesetz: Botschaft veröffentlicht

22.09.2023

Der Regierungsrat des Kantons Aargau will einen Systemwechsel bei Besteuerung von Motorfahrzeugen. So soll bei Fahrzeugen die Steuer auf einer technologieneutralen Grundlage mit einer Kombination von Gewicht und Leistung bemessen werden, statt wie bisher ausschliesslich aufgrund des Hubraums. In seiner nun verabschiedeten Botschaft zuhanden des Grossen Rats zur Revision des Verkehrssteuergesetztes, schlägt der Regierungsrat zudem vor, dass Korrekturfaktoren für die weniger umweltbelastenden Antriebstechnologien eingeführt werden.

Das 50-jährige Strassengesetz, welches die Motorfahrzeugabgabe und das kantonale Strassenwesen regelt, ist veraltet und muss revidiert werden. Um die Komplexität zu reduzieren, wurde die Revision in zwei Pakete aufgeteilt und zeitlich gestaffelt. Das erste Paket konnte mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetz über das kantonale Strassenwesen erfolgreich abgeschlossen werden. Im zweiten Paket hat das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) in Zusammenarbeit mit dem Strassenverkehrsamt des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) einen Vorschlag für ein neues Verkehrssteuergesetz erarbeitet. Dieser wurde vom 3. Februar bis am 5. Mai 2023 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt.

In der Anhörung fand die neue, vom Regierungsrat vorgeschlagene Regelung der Verkehrssteuer für Personenwagen breite Zustimmung: Anstelle der bisherigen Besteuerung auf der Grundlage der Steuer-PS (Hubraum) soll eine technologieneutrale Bemessungsgrundlage für Personenwagen mit einer Kombination von Gewicht und Leistung eingeführt werden. Diese Parameter sind im Gegensatz zur heutigen Bemessung nach Hubraum grundsätzlich technologieneutral. Weniger umweltbelastende Antriebstechnologien wie Elektro- und Hybridfahrzeuge werden durch den Parameter Gewicht benachteiligt, da sie bedingt durch zusätzlich nötige Komponenten (Batterie, Brennstoffzellen) im Vergleich schwerer sind. Elektrofahrzeuge sind zusätzlich beim Parameter Leistung benachteiligt, weil sie oft eine sehr hohe Spitzenleistung aufweisen. Diese technisch bedingten Benachteiligungen sollen mit Korrekturfaktoren beseitigt werden.

Die neue Bemessungsgrundlage soll auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge und Wohnmotorwagen bis 3'500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie für Kleinbusse eingeführt werden. Die Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3'500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger nach Nutzlast kann jedoch unverändert beibehalten werden. Auch bei der Besteuerung der übrigen Fahrzeugarten sind keine, oder nur marginale, Anpassungen vorgesehen.

Ertragsneutrale Umsetzung der Revision

Der Vorschlag einer befristeten ökologischen Tarifanpassung zur Förderung von effizienten und klimaschonenden Antriebstechnologien wurde in der Anhörung dagegen mit verschiedenen Begründungen kritisch aufgenommen und mehrheitlich abgelehnt. Dieser sah vor, für entsprechende Personenwagen, Motorräder und Nutzfahrzeuge einen befristeten Rabatt einzuführen; der Ertragsausfall sollte mit einem Tarifzuschlag bei den übrigen Fahrzeugen dieser Kategorien (ausgenommen schwere Nutzfahrzeuge) kompensiert werden. Der Regierungsrat erachtet es aufgrund einer Interessensabwägung als zweckmässig, auf die ökologische Tarifanpassung mittels Rabatten und Tarifzuschlägen zu verzichten. Beibehalten werden die Korrekturfaktoren für die weniger umweltbelastenden Antriebstechnologien, um die oben genannten, technisch bedingten Nachteile auszugleichen. Nach Ansicht des Regierungsrats können die Ziele der Klimapolitik und der Dekarbonisierung damit genügend unterstützt werden. Zudem kann die Revision ertragsneutral umgesetzt und damit die Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur sichergestellt werden.

Inkrafttreten per 1. Januar 2025 geplant

Der Regierungsrat hält in seiner Botschaft zur Revision des Verkehrssteuergesetzes – ausser an der ökologischen Tarifanpassung – an den übrigen Vorschlägen in der Anhörungsvorlage fest. Die erste Lesung der Botschaft zur Revision im Grossen Rat ist noch im laufenden Jahr geplant, die Inkraftsetzung per 1. Januar 2025.

Auf der Webseite des Strassenverkehrsamtes ist ein Online-Rechner für die Berechnung der neuen Verkehrssteuer für Personenwagen, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge (Lieferwagen) gemäss dem in der Botschaft vorgeschlagenen Modell aufgeschaltet.

Ursprünglich publiziert am
AG