ZH – Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat einen Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode und mehrere angepasste Merkblätter zur Quellensteuer im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat einen Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode und mehrere angepasste Merkblätter zur Quellensteuer im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Der Bundesrat hat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle.
Der Kanton Genf hat über eine Änderung betreffend die Quellenbesteuerung informiert, die ab dem 1.1.2024 gilt. Es geht um die Steuerpflicht für Eltern von Kindern, die über 25 Jahre alt sind. Auch in diesem Fall kann noch eine Steuerpflicht begründet werden.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Dezember 2023 Telearbeit bis zu 40 % der Arbeitszeit möglich ist, ohne dass es zu einer internationalen Aufteilung der Steuerrechte oder einer Änderung des Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommt.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 maximal 25 % ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus ausüben können, ohne dass dies zu einer Änderung des Grenzgängerstatus führt.
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich verabschiedet. Das Zusatzabkommen regelt insbesondere die Besteuerung der grenzüberschreitenden Telearbeit im Umfang von bis zu 40% der Arbeitszeit pro Jahr und trägt damit den Entwicklungen im Bereich der Telearbeit Rechnung.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Slowenien verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards der OECD aus dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Das neue Grenzgängerabkommen ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1974. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt, die als Homeoffice im Sinne der vorübergehenden Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten.
Erwerbseinkommen aus dem Homeoffice im Ausland soll in der Schweiz besteuert werden können, sofern das Besteuerungsrecht staatsvertraglich der Schweiz zufällt. Mit dieser Vorlage werden Steuereinnahmen in der Schweiz gesichert. Ein Abkommen mit Frankreich soll eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Bundesrat hat die Revision des nationalen Steuerrechts an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickt.