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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Zug – ZG

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Zug.

ZG prescht vor: Tiefere Steuern auf breiter Front

07.10.2022

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. Für die Steuerpflichtigen relevant sind insbesondere die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, eine Senkung des Einkommenssteuertarifs und der Vermögenssteuer sowie die unbefristete Beibehaltung der ursprünglich befristet erhöhten persönlichen Abzüge.

ZG

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

ZG: Regierungsrat verabschiedet achte Teilrevision des StG

23.02.2022

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.

ZG

Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

16.03.2021

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Zuger Stimmvolk sagt JA zur Steuergesetzrevision

07.03.2021

Die Zugerinnen und Zuger haben sich mit der Annahme der Steuergesetzrevision nicht nur für eine befristete Steuersenkung, sondern insbesondere auch für ein Massnahmenpaket zur Bewältigung der finanziellen Folgen des Coronavirus ausgesprochen. Zusammen mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes stellt die heute angenommene Gesetzesrevision ein optimales Konjunkturmassnahmenpaket für die Stärkung der Zuger Bevölkerung und Wirtschaft dar.

ZG

Wie kann ich meine Steuern mit Kryptowährungen bezahlen?

04.02.2021
  1. Sie erhalten die Steuerrechnung wie gewohnt per Post.
  2. Sie teilen der kantonalen Steuerverwaltung per E-Mail mit, dass Sie die Steuerrechnung mit einer angebotenen Kryptowährung bezahlen möchten.
  3. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen daraufhin einen Link per E-Mail zu.
  4. Um mit der Zahlung zu beginnen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Im nächsten Schritt können Sie wählen, mit welcher Kryptowährung (Bitcoin oder Ether) Sie die Zahlung begleichen wollen. Danach wird ein QR-Code generiert und angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den Link nicht auf demjenigen Gerät zu öffnen, auf welchem sich Ihr Wallet mit Kryptowährungen befindet, da Sie den durch Klicken auf den Link generierten QR-Code scannen müssen (z.B. E-Mail auf dem Computer öffnen und Wallet auf dem Mobiltelefon öffnen). Der QR-Code enthält den zu zahlenden Steuerbetrag im aktuellen Kurs der ausgewählten Kryptowährung.
  5. Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Mobile Wallet
  6. Sie können optional Ihre E-Mailadresse eintragen, wenn Sie eine Quittung für Ihre Zahlung erhalten möchten. Dies wird empfohlen, insbesondere aufgrund von Rechnungslegungspflichten.
  7. Bestätigen Sie die Zahlung durch Doppelklick oder durch Swipen.

Hinweis

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Eingabe vor der Bestätigung genau zu überprüfen. Achten Sie dabei vor allem auf die Blockchain-Adresse und gleichen Sie diese mit der Adresse in Ihrer App ab.
ZG

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