SZ: Neue Gerichtsentscheide
Im Bereich des Steuerrechts sind verschiedene neue Urteile mit Schwyzer Bezug ergangen.
Im Bereich des Steuerrechts sind verschiedene neue Urteile mit Schwyzer Bezug ergangen.
Die Steuerverwaltung hat ein neues Merkblatt zur Deklaration im Rahmen von Todesfällen und Erbschaften veröffentlicht. Dies, da beobachtet wurde, dass offenbar viele Steuerpflichtige Ihre unverteilten Erbschaften nicht, bzw. erst nach Erhalt einer ersten Zahlung deklarieren.
Die letzte Reform der Steuern von natürlichen Personen im Kanton Baselland liegt lange zurück. In letzter Zeit – so der Regierungsrat – sei das Baselbiet bei der Vermögenssteuer im nationalen Vergleich unattraktiv geworden. Diesen Zustand will der Regierungsrat nun ändern und präsentiert im Rahmen seiner Steuerstrategie eine gemäss eigenen Angaben massvolle Reform der Vermögenssteuer. Diese hat er zuhanden des Landrats verabschiedet. Ziel sei es, den Anschluss an die Nachbarkantone wiederherzustellen.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.
Die EStV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2021 veröffentlicht. Daneben wurde im Rahmen des Dossiers Steuerinformationen ein neuer Beitrag «Kryptowährung» veröffentlicht.
Der Ausgleichszins bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Steuern auf Kapitalleistungen sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern wurde zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie per 1. Juli 2020 auf 0 Prozent gesenkt. Mit Blick auf die Pandemieentwicklung und auf die Höhe der Ausgleichszinsen in den umliegenden Kantonen wird der Ausgleichszins per 1. Januar 2022 auf 0.2% angehoben.
Zwei Ökonomen haben für verschiedene Szenarien untersucht, wie sich eine Senkung der Vermögenssteuern im Kanton Zürich auswirken würde. Laut ihren Berechnungen müssten der Kanton und die Gemeinden in jedem Fall mit bedeutend tieferen Einnahmen rechnen, selbst wenn die Senkung neue Vermögen anziehen würde.
Ab Steuerperiode 2021 wird im Kanton Zürich bei der Einschätzung von Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern von nicht an einer Börse kotierten Gesellschaften nicht mehr auf den Steuerwert des Vorjahres, sondern auf den aktuellen Steuerwert abgestellt.
Ab Steuerperiode 2021 wird bei der Einschätzung von Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern von nicht an einer Börse kotierten Gesellschaften nicht mehr auf den Steuerwert des Vorjahres, sondern auf den aktuellen Steuerwert abgestellt.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.