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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Graubünden – GR

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Graubünden.

Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Wohneigentumsbesteuerung

26.02.2026

Mit der bevorstehenden Abschaffung des Eigenmietwertes ist ein Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung verbunden. Der Bundesrat hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht beschlossen. Voraussichtlich wird die Abschaffung per 1. Januar 2029 umgesetzt. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen weiter.

GR

Kein Säule 3a-Abzug für Grenzgänger mit Wohnsitz in Graubünden und Arbeitsort in Liechtenstein

11.02.2026

Im September 2025 forderte die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) die Kantonale Steuerverwaltung auf, spätestens ab der Steuerperiode 2027 Beiträge an die Säule 3a von Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein nicht mehr zum Abzug zuzulassen und unsere Praxis zu dieser Thematik entsprechend anzupassen. Die ESTV begründet ihre Ansicht damit, dass für die Bildung einer Säule 3a die Unterstellung unter die AHV/IV-Pflicht in der Schweiz vorausgesetzt werde. Personen, die in der Schweiz wohnhaft seien und im Fürstentum Liechtenstein arbeiten, seien jedoch dort den Sozialversicherungen unterstellt, weshalb mangels Anschlusses an die eidgenössische AHV keine Einzahlungen in eine Säule 3a vorgenommen und diese daher steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden können.

Entsprechend der Aufforderung der ESTV werden wir unsere Praxis anpassen und keinen Säule 3a-Abzug für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in Graubünden und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein mehr zulassen, sofern für die entsprechende Erwerbstätigkeit keine AHV/IV-Pflicht in der Schweiz besteht. Die Praxisänderung gilt ab der Steuerperiode 2027.

GR

Schweiz und Italien unterzeichnen dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice

05.06.2024

Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgängerabkommen unterzeichnet. Das Protokoll regelt die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft. 

DBA Italien: Grenzgängerabkommen mit Italien ist in Kraft getreten

18.07.2023

Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Das neue Grenzgängerabkommen ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1974. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

16.03.2021

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

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