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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Geschäftsauto

Bundesrat will Geschäftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb nicht anders behandeln als Verbrenner

22.11.2022

An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat einen Bericht über die Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb verabschiedet. Er empfiehlt, eine einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen.

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

NW - Privatanteil Geschäftsfahrzeuge: Bundesregelung gilt auch für Kantons- und Gemeindesteuern

26.11.2021

Die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Wie das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden mitteilt, gilt diese Regelung auch für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Nidwalden.

NW

LU: Privatanteil Geschäftsfahrzeug - Anpassung ab Kalenderjahr (Lohnausweis) 2022

02.11.2021

Die Berufskostenverordnung (Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer, Berufskostenverordnung) wurde geändert und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die Kosten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Aus diesem Grund steigt der Privatanteil Geschäftsfahrzeug von bisher 0,8% auf neu 0,9% pro Monat. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern beschloss, diese Bestimmung auch für die Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen. Die Regelung vereinfacht so für die Arbeitgeberschaft künftig den administrativen Aufwand.

LU

ZH: Pauschalierung Berufsauslagen und Weisung KStA Geschäftsfahrzeuge sowie Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge und Versicherung – Anpassungen

29.10.2021

Die Verfügung der Finanzdirektion über die Pauschalierung von Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung unter Berücksichtigung des Aus- und Weiterbildungsabzugs und die Weisung des kantonalen Steueramtes über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden und des Privatanteils an den Autokosten bei Selbständigerwerbenden wurden an die geänderte Berufskostenverordnung des Bundes angepasst.

ZH

Changement de pratique concernant l’imposition de la part privée de l’utilisation d’une voiture de fonction

29.06.2021

Jusqu'au 31 décembre 2021, si une personne salariée dispose d'une voiture de service (également appelée voiture de fonction), l'utilisation privée de la voiture de service constitue un élément de salaire (hors trajets entre le domicile et le lieu de travail). Cette part privée s'élève, tous les mois, à 0,8% du prix d'achat du véhicule, ce qui correspond à 9,6% par an. Elle doit être déclarée sous chiffre 2.2 du certificat de salaire.

GE