Artikel mit Schlagwort Geschäftsauto
TG: Aktuelle Weisungsänderungen
Aufgrund von Gesetzes- und Verordnungsänderungen erfolgten einige Anpassungen der Thurgauer Steuerpraxis.
OW: Administrative Vereinfachung bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat eine Vereinfachung der Besteuerung der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs beschlossen. Per Steuerjahr 2022 wird eine erweiterte Pauschale eingeführt, welche auch die Fahrkosten zum Arbeitsort beinhaltet.
NW - Privatanteil Geschäftsfahrzeuge: Bundesregelung gilt auch für Kantons- und Gemeindesteuern
Die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.
Wie das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden mitteilt, gilt diese Regelung auch für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Nidwalden.
LU: Privatanteil Geschäftsfahrzeug - Anpassung ab Kalenderjahr (Lohnausweis) 2022
Die Berufskostenverordnung (Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer, Berufskostenverordnung) wurde geändert und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die Kosten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Aus diesem Grund steigt der Privatanteil Geschäftsfahrzeug von bisher 0,8% auf neu 0,9% pro Monat. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern beschloss, diese Bestimmung auch für die Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen. Die Regelung vereinfacht so für die Arbeitgeberschaft künftig den administrativen Aufwand.
ZH: Pauschalierung Berufsauslagen und Weisung KStA Geschäftsfahrzeuge sowie Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge und Versicherung – Anpassungen
Die Verfügung der Finanzdirektion über die Pauschalierung von Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung unter Berücksichtigung des Aus- und Weiterbildungsabzugs und die Weisung des kantonalen Steueramtes über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden und des Privatanteils an den Autokosten bei Selbständigerwerbenden wurden an die geänderte Berufskostenverordnung des Bundes angepasst.
Changement de pratique concernant l’imposition de la part privée de l’utilisation d’une voiture de fonction
Jusqu'au 31 décembre 2021, si une personne salariée dispose d'une voiture de service (également appelée voiture de fonction), l'utilisation privée de la voiture de service constitue un élément de salaire (hors trajets entre le domicile et le lieu de travail). Cette part privée s'élève, tous les mois, à 0,8% du prix d'achat du véhicule, ce qui correspond à 9,6% par an. Elle doit être déclarée sous chiffre 2.2 du certificat de salaire.
Vereinfachte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird für Steuerzwecke administrativ vereinfacht. Neu umfasst die erweiterte Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auch die Fahrkosten zum Arbeitsort. Diese Neuregelung gilt ab dem Steuerjahr 2022.
Private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges - vereinfachte pauschale Besteuerung im Rahmen der Bundessteuer
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das EFD setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.