Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Berufskostenabzug

Steuerlicher Abzug von Berufskosten: Ergebnis der Vernehmlassung

07.12.2023

Die Vereinfachung der Berufskostenabzüge findet breite Zustimmung. Dies zeigt das Ergebnis der Vernehmlassung über die Vorlage zur Änderung der Berufskostenabzüge von unselbständig Erwerbenden. Zur konkreten Umsetzung gingen die Meinungen hingegen auseinander. Gestützt auf die Vernehmlassung hat der Bundesrat am Freitag die Eckwerte angepasst und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2024 eine Botschaft auszuarbeiten.

Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024»

04.09.2023

Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Ebenso wird keine Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgenommen.

Bundesrat: Berufskosten sollen in Zukunft unabhängig vom Einkommen und Arbeitsort pauschal abgezogen werden können

21.12.2022

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet. Unselbständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen. Dabei soll die Pauschale Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten umfassen und völlig unabhängig von Arbeitsort und Einkommen sein.

NW - Privatanteil Geschäftsfahrzeuge: Bundesregelung gilt auch für Kantons- und Gemeindesteuern

26.11.2021

Die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Wie das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden mitteilt, gilt diese Regelung auch für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Nidwalden.

NW

Einheitlicher pauschaler Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden

16.11.2021

Die zunehmende Bedeutung des mobilen Arbeitens hat zahlreiche Fragen zu den steuerlichen Abzügen bei den unselbständig Erwerbenden aufgeworfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten.

LU: Privatanteil Geschäftsfahrzeug - Anpassung ab Kalenderjahr (Lohnausweis) 2022

02.11.2021

Die Berufskostenverordnung (Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer, Berufskostenverordnung) wurde geändert und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die Kosten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Aus diesem Grund steigt der Privatanteil Geschäftsfahrzeug von bisher 0,8% auf neu 0,9% pro Monat. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern beschloss, diese Bestimmung auch für die Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen. Die Regelung vereinfacht so für die Arbeitgeberschaft künftig den administrativen Aufwand.

LU

ZH: Pauschalierung Berufsauslagen und Weisung KStA Geschäftsfahrzeuge sowie Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge und Versicherung – Anpassungen

29.10.2021

Die Verfügung der Finanzdirektion über die Pauschalierung von Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung unter Berücksichtigung des Aus- und Weiterbildungsabzugs und die Weisung des kantonalen Steueramtes über die Ermittlung des Naturaleinkommens aus der Verwendung eines Geschäftsautos für private Fahrten bei Unselbständigerwerbenden und des Privatanteils an den Autokosten bei Selbständigerwerbenden wurden an die geänderte Berufskostenverordnung des Bundes angepasst.

ZH

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2022 - erneut keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr

12.08.2021

Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Ebenso wird keine Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgenommen.