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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

St. Gallen – SG

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton St. Gallen.

Neue Online-Steuererklärung E-Tax SG

14.01.2026

Den steuerpflichtigen natürlichen Personen des Kantons St.Gallen steht ab 2026 eine neue und moderne elektronische Steuererklärung für die Steuerperiode 2025 zur Verfügung. Das kantonale Steueramt ersetzt die aktuelle Download-Deklarationslösung durch eine webbasierte Anwendung. Für das Login nutzt die neue Online-Steuererklärung AGOV, das erprobte Behördenlogin der Bundesverwaltung.

SG

Erhöhung des maximalen km-Ansatzes für Fahrkosten im Zusammenhang mit bereits genehmigten Spesenreglementen

03.12.2025

Die Arbeitsgruppe Spesenreglement der SSK kommt zum Schluss, dass ein Unternehmen auch ohne erneute Genehmigung des Spesenreglements die Kilometerentschädigung von bisher 70 Rp. auf neu 75 Rp. pro Kilometer anheben darf. Sie können beim Vorhandensein eines genehmigten Spesenreglements somit die Kilometerentschädigung im besagten Umfang erhöhen und dies wird ohne Überarbeitung des genehmigten Spesenreglements vom Kantonales Steueramt St. Gallen akzeptiert.

SG

Kein Säule 3a-Abzug für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein

26.11.2025

Das Kantonale Steueramt lässt bisher Einzahlungen in die Säule 3a von steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) steuerlich zum Abzug zu (Steuerbuch-Weisung 45 Nr. 9 Ziff. 4).

SG

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

16.03.2021

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

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