Abzug Säule 3a 2024
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Glarus.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Bei der anhaltenden Teuerung entsteht wegen Lohnerhöhungen für Steuerpflichtige im Durchschnitt eine Steuererhöhung. Um das zu vermeiden, passt der Regierungsrat die Tarife und Abzüge für die Kantons- und Gemeindesteuern an.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus schlägt im Rahmen einer Vernehmlassung eine Vereinfachung bei den Steuerabzügen für Berufskosten vor. Bei den Fahrkosten soll die bestehende Regelung beibehalten werden.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus schlägt eine moderate Steuersenkung vor. Der Kantonssteuerfuss soll um einen Prozentpunkt gesenkt- und die Sozialabzüge sollen bei der Vermögenssteuer erhöht werden. Die Vorlage wird dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde unterbreitet. Der Finanzausgleich soll bis 2026 im bisherigen Rahmen verlängert werden.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus schickt Änderungen des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Bestandteil davon sind eine Steuersenkung, Ausgleichsmassnahmen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sowie ein abzuschreibendes Postulat.
Auch im Kanton Glarus kann die Steuererklärung ab sofort komplett elektronisch eingereicht werden. Auch Belege müssen nicht mehr per Post eingereicht werden. Die kantonale Steuerverwaltung lanciert dazu die Glarner Online-Steuererklärung «eTax.GL».
Die von der Landsgemeinde im September 2021 beschlossene Änderung des Steuergesetzes wird per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Dazu erlässt der Regierungsrat die Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.