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GL – Papierlose Steuererklärung ab sofort auch für juristische Personen möglich

22.02.2024

Im Kanton Glarus kann die Steuererklärung nun auch von juristischen Personen vollständig elektronisch eingereicht werden. Die kantonale Steuerverwaltung erweiterte dazu die Glarner Online-Steuererklärung «eTax.GL».

Seit Februar 2022 kann die Steuererklärung für natürliche Personen komplett digital eingereicht werden. Belege müssen nicht mehr per Post eingereicht werden. Nun wird dies auch für die Unternehmenssteuern möglich. Die dafür notwendige Anwendung kann direkt über das Internet unter etax.gl.ch aufgerufen und mit einem Computer, Handy oder Tablet genutzt werden. In drei einfachen Schritten erhalten im Kanton Glarus damit auch steuerpflichtige juristische Personen die Möglichkeit, die Steuererklärung online auszufüllen und einzureichen.

Registrieren

Bei der erstmaligen Nutzung von eTax.GL wird die Erstellung eines Benutzerkontos verlangt. Über diesen Zugang kann die jährliche Steuererklärung eröffnet und eingereicht werden. Um die Steuererklärung zu eröffnen, benötigen die Steuerpflichtigen die persönlichen Zugangsdaten (PID-Nummer und Zugangscode), die sie mit dem Schreiben der Steuerverwaltung erhalten werden.

Ausfüllen

Nach dem Eröffnen der Steuererklärung für die aktuelle Steuerperiode 2023 gelangen die Nutzerinnen und Nutzer zu einer Übersichtsseite. Das Programm eTax.GL erleichtert das Ausfüllen, unterstützt mit Erklärungen bei den einzelnen Positionen und sorgt für eine korrekte und vollständige Deklaration. Eine direkt aus dem Programm aufrufbare Support- und Hilfsfunktion bietet zusätzliche Unterstützung.

Einreichen

Mit der App Snap.Share können analoge Belege abfotografiert und an eTax.GL gesendet werden, die anschliessend mit der Online-Steuererklärung verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt werden. Dadurch ist eine vollständig papierlose Steuererklärung möglich. Selbstverständlich können die bereits elektronisch vorhandenen Belege als PDF in die Applikation kopiert werden.

Unterschrift

Die bisher notwendige Unterschrift entfällt, da die Verifizierung mit den persönlichen Zugangsdaten gewährleistet wird.

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Ursprünglich publiziert am
GL