ZH – Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat einen Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode und mehrere angepasste Merkblätter zur Quellensteuer im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Zürich.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat einen Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode und mehrere angepasste Merkblätter zur Quellensteuer im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung mit Erläuterungen zur Berechnung des drittvergleichskonformen Zinssatzes bei Darlehen an Nahestehende ergänzt.
Das kantonale Steueramt Zürich passt seine Praxis zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit an. Neu steht eine angemessene Entschädigung der Organe einer gemeinnützigen juristischen Person einer Steuerbefreiung nicht mehr entgegen. Zudem werden gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland grundsätzlich nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen. Neben diesem Praxishinweis wurden weitere Anpassungen von Erlassen ins Zürcher Steuerbuch aufgenommen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich schlägt dem Kantonsrat die Umsetzung des zweiten Schrittes der moderaten und massgeschneiderten Steuervorlage 17 vor.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Das kantonale Steueramt hat die Weisung über die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Verwaltung von Wertschriften des Privatvermögens aktualisiert. Diese Weisung ist im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.
In einem weiteren Schritt zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit beantragt der Regierungsrat des Kantons Zürich für die nächsten zwei Jahre eine Senkung des Steuerfusses von 99 auf 98 Prozent. Der Budgetentwurf des Kantons wird von der Lage der Schweizerischen Nationalbank, ausserordentlichen Rückerstattungen an die Gemeinden und der Teuerung geprägt. Er rechnet für 2024 mit einem Defizit von 390 Mio. Franken.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat das Merkblatt über die zeitliche Bemessung bei Änderung der Steuerpflicht natürlicher Personen während der Steuerperiode im internationalen Verhältnis aktualisiert. Angepasst wurden auch drei Merkblätter zur Quellensteuer.
Mit dem zweiten Schritt eines massvollen und massgeschneiderten Steuerpakets soll der Kanton Zürich Steuersubstrat sichern und den Wirtschaftsstandort festigen. Die Finanzdirektion startet dazu eine Anhörung der Städte und Gemeinden. Zudem gleicht sie auf Anfang 2024 die kalte Progression aus.
Der Regierungsrat passt den Vergütungs- und den Ausgleichszins an das veränderte Umfeld an. Die neuen Zinsen gelten ab dem 1. Januar 2024.